Privatisierung von Strafverfolgung am Beispiel des Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes
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Beskrivning
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 15,00, Universitat Regensburg (Fakultat fur Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Seminar "e;Aktuelle Fragestellungen im Bereich der Strafverteidigung"e;, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Werk befasst sich zunachst allgemein mit dem Begriff der Privatisierung von Strafverfolgung. Schwerpunktmaig wird sodann auf den Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes und die damit einhergehende Privatisierung von Strafverfolgung eingegangen. Im Fokus steht hierbei die Vorschrift des 17 VerSanG-E, die der Autor als im Wesentlichen "e;misslungen"e; ansieht. Im Verlauf der Arbeit werden deshalb Vorschlage erarbeitet, die nach Auffassung des Autors zielfuhrender erscheinen. "e;Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers"e;. So formulierte es Max Alsberg, der beruhmteste deutsche Strafverteidiger in der Zeit der Weimarer Republik, im Jahr 1930. Seine Maxime, dass fur die Wahrheitsfindung eine Dialektik von Strafverfolgung und Verteidigung unerlasslich ist, gilt damals wie heute. Die Grundlage dieser Maxime ergibt sich unmittelbar aus dem dem Strafrecht zugrundliegenden Legalitatsprinzip, wonach die Strafverfolgung zuvorderst Aufgabe der staatlichen Strafverfolgungsbehorden ist. In letzter Zeit scheint diese Maxime jedoch immer mehr aufgeweicht zu werden, indem Private vermehrt Einzug in die Strafverfolgung erhalten. Beispielsweise erfreuen sich interne Untersuchungen, d.h. strukturierte Ma nahmen von Unternehmen, zur Aufklarung von Verdachtsmomenten, die auf in oder aus dem Unternehmen heraus begangene Straftaten hindeuten, immer gro erer Beliebtheit. Im Zuge dieser Entwicklung beschloss die Bundesregierung im Juni 2020 einen Regierungsentwurf zu einem neuen Verbandssanktionengesetz. In diesem Entwurf wird zwar klargestellt, dass das Legalitatsprinzip grundsatzlich unangetastet bleiben soll. Allerdings birgt insbesondere die Vorschrift des 17 VerSanG-E die Gefahr der Einfuhrung einer Privatisierung von Strafverfolgung "e;durch die Hintertur"e;.