Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14, Universitat Leipzig, Veranstaltung: Seminar - Aktuelle Rechtsfragen im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Mordmerkmal der Heimtucke und der Vorverlagerung des fur die Arglosigkeit mageblichen Bewertungszeitpunkts hin zur Tatvorbereitungsphase. Im Rahmen der Arbeit wird der fur die Problematik relevante BGH - Beschluss vom 31.7.2018 - 5 StR 296/18 (NStZ 2018, 654-655) intensiv auf seine Vereinbarkeit mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und dem Koinzidenzprinzip hin untersucht. Das Heimtucke-Mordmerkmal ist eines der am haufigsten verwirklichten Mordmerkmale. Eine Kontroverse ergibt sich aus der Frage des fur die Beurteilung der Heimtucke, speziell der Arglosigkeit relevanten Zeitpunkts. Hierfur hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner bisherigen Rechtsprechung eine systematische Regel-Ausnahme-Konstruktion entwickelt. Neuen Anlass zur Diskussion des fur die Arglosigkeit relevanten Zeitpunkts bietet dabei ein im Jahr 2018 ergangener Beschluss, der die bisherige Regel-Ausnahme Konstruktion erweitert und die Heimtucke durch eine Vorverlagerung des fur die Arglosigkeit relevanten Beurteilungszeitpunkts in die Tatvorbereitungsphase begrundet. Gegenstand dieser Arbeit ist es, diese neuerliche Rechtsprechung des BGH anhand der These, dass die Vorverlagerung des Bewertungszeitpunkts eine mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und Koinzidenzprinzip nicht mehr vereinbare Ausweitung des Heimtuckemerkmals darstellt, einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.