»Wer Jude ist, bestimme ich«

"Ehrenarier" im Nationalsozialismus

AvVolker Koop

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Tyska, 2014

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In den 'Nürnberger Rassengesetzen' hatten die Nationalsozialisten ihre rassischen Wahn­ideen festgeschrieben. Immer wieder aber machte Hitler von seinem 'Gnadenrecht' Gebrauch, Juden zu 'Ehrenariern' zu erklären oder jüdische 'Mischlinge' aufzuwerten. Zu 'Ehrenariern' wurden Weggefährten erklärt, die sich um die 'Bewegung' verdient gemacht hatten. Soldaten, die sich im Ersten Weltkrieg bewährt hatten, durften in der Wehrmacht weiterdienen. Bei wirtschaftlichem oder persönlichem Interesse zögerte das NS-­Regime nicht, 'Ehren­arier' zu ernennen oder 'Deutschblütigkeit' zu bescheinigen. Besonders häufig erhielten Publikumslieb­linge von Film und Theater Sondergenehmigungen, auch wenn sie Juden waren oder jüdische Familienangehörige hatten. Einer der bekanntesten 'Ehren­arier' war Generalfeldmarschall Erhard Milch, der eine herausragende Stellung im Reichs­luftfahrtministerium einnahm und die menschenverachtenden, oft tödlichen 'Humanexperimente' der Luftwaffe in den Konzentrationslagern verantwortete. Unter Hitlers persönlichem Schutz stand der Linzer Eduard Bloch, der jüdische Hausarzt seiner Mutter. Die besondere Aufmerksamkeit Himmlers richtete sich auf den öster­reichischen 'Halbjuden' Robert Feix, einen Lebens­mitteltechniker, der u. a. das Geliermittel Opekta erfand.

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