Besteuerung in- und auslaendischer Investmentfonds nach dem Investmentsteuergesetz
Unter besonderer Beachtung der steuerrechtlichen Behandlung der Veraeußerungs- bzw. Rueckgabegewinne i.S. des § 8 InvStG sowie des Sondervermoegens mit zusaetzlichen Risiken (Hedgefonds) i.S. der §§ 112 ff. InvG