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Diese grundlagenorientierte strafprozessuale Untersuchung versucht den bisher bevorzugten systeminternen, rechtsdogmatischen Analysen des nemo tenetur-Grundsatzes eine systemtranszendente, rechtsethische Betrachtung gegenüberzustellen. Durch diese rechtsphilosophische Reflexion der Auslegung des positiven Rechts soll dem Grundsatz ein argumentationsfähiger Halt gegeben werden. Das Ergebnis der Untersuchung ist – entgegen der weit verbreiteten Begründung auf dem Boden des Kantianismus –, dass der nemo tenetur-Grundsatz dem utilitaristischen Schutz des Strafverfahrens vor Desavouierung dient.