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Die Integration der auftragsrechtlichen Vorschriften in den Dienstvertrag und die Ausgliederung des Arbeitsvertrags werden in der Literatur anhand des Vorbilds des Auftragskonzepts des OR vorgeschlagen. Das taiwanische Zivilgesetzbuch hat das Auftragskonzept des OR übernommen. Das Auftragskonzept beider Rechtsordnungen erfasst jede selbständige Dienstleistung, sodass ein Zwischentyp wie die arbeitnehmerähnliche Person kaum begründbar ist. Trotz des Auftragskonzepts dienen die zunehmenden Sondergesetze für Dienstleistungen in Taiwan zur Rechtssicherheit. Während das Auftragskonzept ausschließlich selbständige Dienstleistungen tangiert, spricht der Dienstvertrag des BGB besser für den Sozialschutz durch die Einbeziehung des Arbeitsvertrags.