Das Werk stellt den bislang vermissten Beitrag des Strafrechts zur Diskussion uber die Moglichkeiten der Bekampfung unrichtiger medizinischer Informationen dar. Es bestimmt mogliche Arten medizinischer Information, definiert ihre jeweilige Unrichtigkeit und untersucht die beeintrachtigende Wirkung derartiger Informationen auf unterschiedliche Rechtsguter. Ausgehend vom dabei als sachgerecht erkannten Deliktstyp des abstrakten Gefahrdungsdelikts erfolgt sodann eine weitergehende tatbestandliche Prazisierung des abstrakt gefahrlichen Verhaltens. Die Uberlegungen munden in einen konkreten Vorschlag eines Straftatbestands, mit dem sich medizinischer Desinformation angenommen werden kann und muss.