Alexander Bohm – författare
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Der Standardkommentar zum StVollzG versteht sich in erster Linie als Kommentar von Praktikern für Praktiker. Er nimmt zugleich für sich in Anspruch, die Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und wissenschaftlichen Auffassungen angemessen zu führen. Dadurch bietet er der Praxis auch in noch nicht von der Rechtsprechung entschiedenen Fragen Rüstzeug und Lösungsansätze; der Rechtswissenschaft gibt er wichtige Impulse. Die Herausgeber und Bearbeiter verfügen über reiche Erfahrungen mit dem Strafvollzug als Vollzugspraktiker, Kriminalpolitiker bzw. Forscher.
Die neu bearbeitete 6. Auflage bringt den Kommentar auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur und ist damit das bewährte und zuverlässige Arbeitsmittel für die praktischen Fragen des Strafvollzugs.
Im Anhang sind die Landesgesetze von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachen und der gemeinsame Musterentwurf ME-StVollzG abgedruckt.
Das Werk wendet sich an Praktiker in den Justizvollzugsanstalten, den Justizverwaltungen und in der Strafjustiz ebenso wie an Lehrende und Studierende auf dem Gebiet des Strafvollzugs.
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Der Standardkommentar zum StVollzG versteht sich in erster Linie als Kommentar für Praktiker. Er nimmt zugleich für sich in Anspruch, die Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und wissenschaftlichen Auffassungen angemessen zu führen. Dadurch bietet er der Praxis auch in noch nicht von der Rechtsprechung entschiedenen Fragen Rüstzeug und Lösungsansätze; der Rechtswissenschaft gibt er wichtige Impulse. Die Herausgeber und Bearbeiter verfügen über reiche Erfahrungen mit dem Strafvollzug als Vollzugspraktiker, Kriminalpolitiker bzw. Wissenschaftler.
Die neu bearbeitete 7. Auflage bringt den Kommentar auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur und ist damit das bewährte und zuverlässige Arbeitsmittel für die praktischen Fragen des Strafvollzugs. Die Regelungen in den 16 verschiedenen Landesgesetzen werden – nach Themen- und Regelungsbereichen zusammengefasst – gemeinsam kommentiert, wobei landesspezifische Besonderheiten eigens hervorgehoben sind.
Im Anhang sind sämtliche sechzehn Landesgesetze sowie weiterhin geltende Teile des Bundes-StVollzG mit Verweisen auf die betreffenden Randnummern der Kommentierung abgedruckt.
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Der Standardkommentar zum StVollzG versteht sich in erster Linie als Kommentar für Praktiker. Er nimmt zugleich für sich in Anspruch, die Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und wissenschaftlichen Auffassungen angemessen zu führen. Dadurch bietet er der Praxis auch in noch nicht von der Rechtsprechung entschiedenen Fragen Rüstzeug und Lösungsansätze; der Rechtswissenschaft gibt er wichtige Impulse. Die Herausgeber und Bearbeiter verfügen über reiche Erfahrungen mit dem Strafvollzug als Vollzugspraktiker, Kriminalpolitiker bzw. Wissenschaftler.
Die neu bearbeitete 7. Auflage bringt den Kommentar auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur und ist damit das bewährte und zuverlässige Arbeitsmittel für die praktischen Fragen des Strafvollzugs. Die Regelungen in den 16 verschiedenen Landesgesetzen werden – nach Themen- und Regelungsbereichen zusammengefasst – gemeinsam kommentiert, wobei landesspezifische Besonderheiten eigens hervorgehoben sind.
Im Anhang sind sämtliche sechzehn Landesgesetze sowie weiterhin geltende Teile des Bundes-StVollzG mit Verweisen auf die betreffenden Randnummern der Kommentierung abgedruckt.
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Ein Kommentar von Praktikern für Praktiker!
Das Werk ist seit seinem ersten Erscheinen im Jahre 1983 zu einem Standardkommentar geworden. Es versteht sich als Kommentar von Praktikern für Praktiker, nimmt aber zugleich für sich in Anspruch, die Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und wissenschaftlichen Auffassungen angemessen zu führen. Die Herausgeber und Bearbeiter verfügen über reiche Erfahrungen mit dem Strafvollzug als Vollzugspraktiker, Kriminalpolitiker bzw. Forscher. In der aktuellen 4. Auflage hat sich der Mitarbeiterkreis verjüngt. Neue renommierte Autoren sind hinzugetreten. Die Bearbeitung bringt den Kommentar auf den neuesten Stand (April 2005) und berücksichtigt die Reformen der Sozialgesetzgebung einschließlich der zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sowie das 7. Änderungsgesetz zum Strafvollzugsgesetz vom 23.03.2005. Die bedeutsamsten Änderungen haben sich im Bereich der Sozialtherapie, der Arbeit, insbesondere der Arbeitsentlohnung, im Datenschutz, bei der Sicherungsverwahrung und nicht zuletzt im Hinblick auf die Sozialgesetzgebung ergeben.
Mit der Neuauflage wird den Praktikern wieder ein aktuelles und zuverlässiges Arbeitsmittel für die praktischen Fragen des Strafvollzugs an die Hand gegeben. Das Werk wendet sich an Praktiker in den Justizvollzugsanstalten, den Justizverwaltungen und in der Strafjustiz ebenso wie an Lehrende und Studierende auf dem Gebiet des Strafvollzugs.
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Mit der Föderalismusreform des Jahres 2007 hat eine bewährte Praxis auf der Grundlage eines Bundesgesetzes und bundeseinheitlich vereinbarter Verwaltungsvorschriften ein Ende gefunden. Auch wenn bislang erst drei Bundesländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben, ist für die Vollzugslandschaft eine schwierige Situation entstanden. Um die neue Lage abzubilden, musste für die vorliegende fünfte Auflage die Konzeption des Kommentars abgeändert werden. Die Landesvollzugsgesetze von Bayern, Hamburg und Niedersachsen sind in der Weise eingearbeitet, dass der Kommentierung jedes Paragraphen des StVollzG ein zusätzlicher Abschnitt "Landesgesetze" angefügt ist. Dort wird auf Übereinstimmungen mit bzw. Abweichungen von dem StVollzG aufmerksam gemacht sowie - soweit angebracht - aus den Gesetzesbegründungen zu den Landesgesetzen zitiert. Darüber hinaus werden in der Kommentierung des StVollzG Ländervorschriften angesprochen, wenn diese für das Verständnis und die Auslegung der Bundesregelung von Bedeutung sind. Damit die Leser in Bayern, Hamburg und Niedersachsen davon Gebrauch machen können, sind am Ende des Bandes die Landesgesetze abgedruckt, wobei jede Landesvorschrift mit einem Verweis auf die entsprechende Kommentierung im StVollzG versehen ist.
Das grundlegende Verständnis der Herausgeber ist indessen seit der ersten Auflage gleichgeblieben: Es handelt sich um einen Kommentar von Praktikern für Praktiker, der zugleich für sich in Anspruch nimmt, die Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und wissenschaftlichen Auffassungen angemessen zu führen. Die Herausgeber und Mitarbeiter verfügen über reiche Erfahrungen mit dem Strafvollzug als Vollzugspraktiker, Kriminalpolitiker bzw. Forscher. Die Bearbeitung bringt den Kommentar auf den Stand Juni 2009.