Die Arbeit befaßt sich mit grundlegenden Fragen der sachlichen und persönlichen Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts. Besonderes Augenmerk gilt dabei den sogenannten «Nationalen Befreiungskriegen», welche in Art 1(4) des 1977 verabschiedeten Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen von 1949 als internationale bewaffnete Konflikte eingestuft werden. Aufgrund ihres wenig präzisen Inhalts wird diese Vorschrift kritischer Betrachtung unterzogen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Beschreibung des Kombattantenbegriffs. Um den von der Guerillataktik geprägten Kampfmethoden sogenannter «nationaler Befreiungsbewegungen» und ihrer Kämpfer zu entsprechen, wurden die Voraussetzungen des Kombattantenstatus durch das Zusatzproto- koll I (Art.43,44) zu Lasten der begrifflichen Klarheit ausgedehnt.
Del 8 - Finanz- Und Steuerrecht in Deutschland Und Europa
Das geltende Steuerrecht sieht sieben Einkunftsarten vor, die der Einkommensteuer unterliegen. An die verschiedenen Arten von Einkünften knüpfen jeweils besondere Vergünstigungen oder Belastungen an. Der Autor begründet zunächst die normative Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen als Ausdruck von Gleichmaß und Freiheitsgewähr. Der Hauptteil der Arbeit besteht aus einer Analyse der Einkunftsarten, die stets danach fragt, ob die an die jeweiligen Einkunftsarten anknüpfenden unterschiedlichen Rechtsfolgen mit den grundrechtlichen Gewährleistungen und den systembestimmenden Prinzipien des Einkommensteuerrechts in Einklang stehen. Abschließend spricht sich der Verfasser für eine einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage im Sinne eines einzigen Einkünftetatbestands aus, der der Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen Rechnung trägt.