Arbeitsgem. Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. – författare
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"Arzthaftung – Rechtspraxis und Perspektiven" versammelt Beiträge zu den Veränderungen des Arzthaftungsprozesses. Als roter Faden durchzieht sie das Problem der materiellen Gerechtigkeit. Kritisch beleuchtet werden Veränderungen, wie die Beschlussverwerfung durch das Berufungsgericht ohne Möglichkeit eines Rechtsbehelfs. Diskutiert wird die Ausweitung wechselseitiger Auskunftspflichten. Der "grobe Behandlungsfehler" steht häufig im Brennpunkt prozessualer Auseinandersetzungen. Diese Rechtsfigur ist jedoch bisher eher deskriptiv als rechtsdogmatisch erfasst. Die Qualität eines Behandlungsfehlers als Beweisthema ist noch nicht ausreichend erkannt worden. Der Beitrag über neue Entwicklungen beim Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsrecht gibt Hinweise zur Sicherung der Qualität der Begutachtung. Er berücksichtigt die durch das erste Justizmodernisierungsgesetz geschaffenen Veränderungen. Eine Analyse der Schmerzensgeldrechtsprechung in Deutschland ordnet diese rechtsdogmatisch ein und setzt sie in den europäischen Kontext.
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Die Handlungsvorgaben der Medizin und die Leistungserbringung selbst sind inzwischen vielfach schriftlich niedergelegt. Obwohl die Behandlungsdokumentation nur der medizinischen Versorgung dienen soll, kommt ihr bei der forensischen Aufarbeitung hohe Bedeutung zu. Ihr Umfang wird auch von der haftungsrechtlichen Diskussion mitbestimmt. Die Beiträge arbeiten den Stand der Diskussion zur Haftung für fehlerhafte Befunddokumentation und fehlerhafte Aufklärungsdokumentation heraus. Gefahren einer Manipulation werden aufgezeigt. Die Jurisprudenz bedient sich darüber hinaus bei der Rechtsfindung medizinischer Leitlinien und ordnet diese in die zu entscheidenden Einzelfälle ein. Die Autoren weisen auf Unterschiede in der Leitlinienkompetenz hin und differenzieren hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit für den Arzt. Die in diesem Band versammelten Beiträge des XVIII. Kölner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht sind zugleich Arbeitsmittel für die Rechtspraxis.