Barbara Dauner-Lieb - Böcker
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7 produkter
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Del 35 - Jus Privatum
Unternehmen in Sondervermögen
Haftung und Haftungsbeschränkung. Zugleich ein Beitrag zum Unternehmen im Erbgang
Inbunden, Tyska, 1998
2 312 kr
Tillfälligt slut
3 945 kr
Tillfälligt slut
Horst Konzen vollendet am 24. Juni 2006 sein siebzigstes Lebensjahr. Aus diesem Anlaß widmen ihm Kollegen, Schüler und Freunde diese Festschrift. Horst Konzen ist in erster Linie Arbeitsrechtler; sein wissenschaftliches Werk reicht aber weit darüber hinaus. Mit zahlreichen Veröffentlichungen zum allgemeinen Zivilrecht, zum Handels- und Gesellschaftsrecht und zum Zivilverfahrensrecht hat er die Rechtswissenschaft nachhaltig bereichert. Diese Vielfalt spiegelt sich in den Themen der hier versammelten Abhandlungen eindrucksvoll wider: Sie reichen vom "Schutz des Schwächeren im Arbeits- und Zivilrecht" bis zur "Freiheit des Arbeitnehmers bei der Gestaltung von Arbeitsplatz und Umgebung", von den "Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf das Handelsrecht" bis zum "Ersatz des Erfüllungsinteresses bei Verletzung vorvertraglicher Pflichten", von der "kartellrechtlichen Bußgeldverantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern" bis zu Fragen der "Corporate Governance im koreanischen Gesellschaftsrecht", vom "Gesellschafter in der Unternehmensinsolvenz" bis zur "Prozessfähigkeit von Ausländern". Die Autoren aus Deutschland, Polen, Korea und Japan zeugen von den vielfältigen internationalen Kontakten des Jubilars.
Gesetz zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Akademischer Entwurf mit Nebengesetzen und Erläuterungen
Häftad, Tyska, 2024
519 kr
Tillfälligt slut
Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.Gesellschafter begreifen sich nach diesem Konzept als Treuhänder auf Zeit. Die Gewinne des Unternehmens stehen der unternehmenstragenden Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern mit Stimmrechten zu. Überschüsse des laufenden Betriebs sowie der Liquidationserlös können für unternehmerische, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt, aber nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Gleichzeitig haben Gesellschafter die volle Gestaltungsfreiheit über das Unternehmen und können eine marktgerechte Vergütung für ihr Engagement erhalten. Auch die eigenkapitalähnliche Beteiligung von Investoren ist möglich, wobei diese keine Stimmrechtsinhaber sein dürfen. Dieses Konzept wird derzeit mit gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Konstruktionen umgesetzt. Die eigene Rechtsform soll die Umsetzung erleichtern und Unternehmern damit eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für langfristig ausgerichtetes Unternehmenseigentum und bei der Unternehmensnachfolge bieten. Ein erster Entwurf zur Umsetzung des Konzepts als Sonderform der GmbH wurde bereits 2020 von einer akademischen Autorengruppe (unter Mitwirkung von Prof. Dr. Rüdiger Veil) vorgelegt und 2021 überarbeitet. An diese Entwürfe schloss sich eine politische und rechtswissenschaftliche Diskussion an. Das Projekt der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wurde 2021 in den Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aufgenommen. Dieser Entwurf entstand auf Bitte der drei Berichterstatter für das Projekt im Bundestag - Esra Limbacher (SPD), Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Otto Fricke (FDP) - als Diskussionsbeitrag.
3 116 kr
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313 kr
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Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?
Auf dem Weg zu einem partnerschaftlichen Güterrecht – Schlussfolgerungen aus dem 1. Gleichstellungsbericht
Inbunden, Tyska, 2013
715 kr
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1 315 kr
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