Barbara Remmert – författare
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Häftad, Tyska, 2025
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Tyska, 20221 990 kr
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Die 16. Auflage des renommierten Lehr- und Handbuchs zum Allgemeinen Verwaltungsrecht zeichnet die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion bis Ende 2021 nach. Dem wachsenden Einfluss des europäischen und internationalen Verwaltungsrechts wird stets Rechnung getragen.Unverändert geblieben ist die Grundkonzeption des erstmals im Jahr 1975 von Hans-Uwe Erichsen und Wolfgang Martens herausgegebenen Werkes, das bis zur 15. Auflage im Verlag DeGruyter erschienen ist. Nach wie vor geht es zum einen darum, Studierenden und Referendar:innen eine gut lesbare Darstellung des Verwaltungsrechts auf systematischer Grundlage zur Verfügung zu stellen, um sie in die Lage zu versetzen, alte und neue verwaltungsrechtliche Fragen zu verstehen und zu beantworten. Zum anderen bietet das Buch den in der Praxis – insbesondere in der Justiz, der Rechtsanwaltschaft und der Verwaltung – mit dem Verwaltungsrecht befassten Personen und denjenigen, die sich wissenschaftlich mit verwaltungsrechtlichen Problemen beschäftigen, eine Orientierungshilfe und Anregungen.
Del 95 - Jus Publicum
Private Dienstleistungen in staatlichen Verwaltungsverfahren
Eine rechts- und verwaltungswissenschaftliche Untersuchung zur privaten Entscheidungsvorbereitung
Inbunden, Tyska, 2003
2 524 kr
Tillfälligt slut
Im Zusammenhang mit der Durchführung von staatlichen Verwaltungsverfahren werden zunehmend Aufgaben auf Private verlagert. Das kann zu einer neuen Verantwortungsverteilung zwischen Staat und Gesellschaft führen. Eine solche Umverteilung von Verantwortung findet aber dann nicht statt, wenn eine staatliche Verwaltungseinheit zur Wahrnehmung ihr zugewiesener Entscheidungszuständigkeiten staatliches Personal durch private Dienstleister ersetzt.Barbara Remmert weist nach, daß der Einsatz von privaten Dienstleistern die Gefahr einer "faktischen Entstaatlichtung" von Verwaltungsverfahren beinhaltet. Sie resultiert daraus, daß sich beim Einsatz privater Dienstleister in staatlichen Verwaltungsverfahren die Wahrnehmung staatlicher Entscheidungszuständigkeiten in einem verselbständigten und von Regeln der Privatautonomie geleiteten Rahmen vollzieht. Verwaltungseinheiten haben ihnen zugewiesene Entscheidungen aufgrund der Untrennbarkeit von Entscheidungsverfahren und verfahrensabschließender Entscheidung aber vollständig selbst und nach Maßgabe der für sie geltenden Standards wahrzunehmen. Da das staatliche Personal wesentlicher Garant für die Einhaltung dieser Standards ist, kommt der Einsatz privater Dienstleister nur in Ausnahmefällen in Betracht.