Holdingstrukturen stellen seit Jahren eine verbreitete Form der Organisation national wie international tätiger Unternehmen dar. Typischerweise wird dort die Bildung steuerlicher Organschaften bevorzugt. Gewinne und Verluste der Tochterunternehmen werden dann zusammengefasst und einheitlich besteuert.Das Werk - nennt Vor- und Nachteile der Organschaft,- beschreibt die Gestaltungsmöglichkeiten in Gesellschafts-, Ertrag- und Umsatzsteuerrecht,- erläutert die Voraussetzungen der Unternehmensverträge (Abschluss, Änderung, Beendigung) und- geht auf Besonderheiten bei der Bilanz ein.Der ideale Ratgeber in Recht und Steuern für eine praxisnahe Beratung.
Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2008 von der Juristenfakultät der Universität Leipzig als Dissertation angenommen. Literatur und Rechtsprechung konnten bis zum August 2007 berücksichtigt werden. Anstoß zu dieser Arbeit gab mir ein Master-Studium an der University of Bristol, England, im Wirtschaftsrecht. Nicht nur die englische Lebensart, sondern auch das englische Recht übt auf mich seitdem eine nachhaltige Faszination aus, so dass ich es als konsequent empfand, diese Faszination in ein Projekt einzubringen, das eine dau- hafte und wesentliche Hingabe erfordert. Die Ergebnisse der Arbeit finden mithin ihren Ausgangspunkt in dem damaligen Studienaufenthalt und wurden durch meine prak- sche Tätigkeit als Anwalt ergänzt. Mein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Tim Drygala, der mit Anregungen und kritischem Blick die Fertigstellung der Arbeit in vielfältiger Weise gefördert hat. Bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Prof. Dr. Thomas Rauscher und bei Frau Prof. Dr. Christina Eberl-Borges für die zügige Erstellung des Zweit- bzw. Drittg- achtens. Ich danke außerdem meiner lieben Freundin Julia Wehage für ihre herzliche, tatkräftige und stets wertvolle Unterstützung. Sie hat durch ihr großzügiges Verständnis und ihre Ermunterungen zur Fertigstellung dieser Arbeit sehr beigetragen. Ihren Eltern Hil- gard und Josef Wehage gebührt ebenfalls mein großer Dank. Sie haben erheblichen Anteil an der Fertigstellung und der Veröffentlichung dieser Arbeit. Überdies bedanke ich mich bei meiner Familie, die mich durch ihre Aufmunterungen ebenfalls sehr unterstützt haben.
Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2008 von der Juristenfakultät der Universität Leipzig als Dissertation angenommen. Literatur und Rechtsprechung konnten bis zum August 2007 berücksichtigt werden. Anstoß zu dieser Arbeit gab mir ein Master-Studium an der University of Bristol, England, im Wirtschaftsrecht. Nicht nur die englische Lebensart, sondern auch das englische Recht übt auf mich seitdem eine nachhaltige Faszination aus, so dass ich es als konsequent empfand, diese Faszination in ein Projekt einzubringen, das eine dau- hafte und wesentliche Hingabe erfordert. Die Ergebnisse der Arbeit finden mithin ihren Ausgangspunkt in dem damaligen Studienaufenthalt und wurden durch meine prak- sche Tätigkeit als Anwalt ergänzt. Mein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Tim Drygala, der mit Anregungen und kritischem Blick die Fertigstellung der Arbeit in vielfältiger Weise gefördert hat. Bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Prof. Dr. Thomas Rauscher und bei Frau Prof. Dr. Christina Eberl-Borges für die zügige Erstellung des Zweit- bzw. Drittg- achtens. Ich danke außerdem meiner lieben Freundin Julia Wehage für ihre herzliche, tatkräftige und stets wertvolle Unterstützung. Sie hat durch ihr großzügiges Verständnis und ihre Ermunterungen zur Fertigstellung dieser Arbeit sehr beigetragen. Ihren Eltern Hil- gard und Josef Wehage gebührt ebenfalls mein großer Dank. Sie haben erheblichen Anteil an der Fertigstellung und der Veröffentlichung dieser Arbeit. Überdies bedanke ich mich bei meiner Familie, die mich durch ihre Aufmunterungen ebenfalls sehr unterstützt haben.