Daniel Rodi - Böcker
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Del 21 - Heidelberger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen
Wirksamkeitsdynamik im Minderjährigenrecht
Eine Untersuchung zur dynamischen Komponente des Begriffs des rechtlichen Vorteils i.S.d. § 107 BGB
Inbunden, Tyska, 2020
1 681 kr
Tillfälligt slut
Zu Recht hat das Minderjährigenrecht als Grundpfeiler des Bürgerlichen Rechts eine ganz erhebliche Durchdringung erfahren. Umso verwunderlicher ist es daher, dass dennoch "weiße Flecken" kaum behandelter Themenbereiche bestehen, wie etwa die Frage des Umgangs mit Konstellationen, in denen sich die Beurteilung eines Rechtsgeschäfts als rechtlich vorteilhaft bzw. nachteilhaft nachträglich verändert. Ist im Minderjährigenrecht eine Wirksamkeitsdynamik dergestalt anzuerkennen, dass ein rechtlich nachteilhaftes und daher unwirksames Rechtsgeschäft mit dem Wandel zur rechtlichen Vorteilhaftigkeit nunmehr als wirksam anzusehen ist? Und kann umgekehrt ein zunächst rechtlich vorteilhaftes und daher wirksames Rechtsgeschäft, welches nachträglich nachteilhaft wird, als unwirksam eingestuft werden? Diesen Fragen widmet sich Daniel Rodi in seiner dogmatischen Grundlagenarbeit.
Del 22 - Heidelberger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen
Die Rechtsnatur des § 110 BGB
Inbunden, Tyska, 2020
1 551 kr
Tillfälligt slut
§ 110 BGB, der sogenannte Taschengeldparagraph, erfreut sich in jüngerer Zeit insbesondere im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung gesteigerter wissenschaftlicher Befassung. Naturgemäß fehlt es in der Spezialliteratur allerdings an einer Auseinandersetzung mit der Grundsatzfrage nach der rechtsdogmatischen Charakterisierung von § 110 BGB, die indes erst die Basis zur fundierten Beantwortung von Detailfragen bildet. Diese Lücke schließt Daniel Rodi mit seiner umfassenden Untersuchung zur Rechtsnatur des § 110 BGB. Er kommt zu dem Ergebnis, dass § 110 BGB weder eine Sonderform der nach §§ 107, 108 BGB erforderlichen Zustimmung betrifft, noch eine mit §§ 112, 113 BGB vergleichbare Teilgeschäftsfähigkeitsregelung darstellt, sondern vielmehr als eigenständiger gesetzlicher Wirksamkeitstatbestand zu klassifizieren ist. Hieraus ergeben sich diverse konkrete Folgerungen, nicht zuletzt im Hinblick auf die kollisionsrechtliche Anknüpfung von § 110 BGB.