Del 2 - Osnabruecker Schriften Zum Unternehmens- Und Wirtschaftsrech
Lock-Up Vereinbarungen - Veraeußerungsbeschraenkungen Fuer Altaktionaere Beim Boersengang
Häftad, Tyska, 2008
666 kr
Tillfälligt slut
Der Börsengang eines Unternehmens dient regelmäßig nicht nur der Beschaffung zusätzlichen Kapitals, sondern wird oft auch Teil einer «Exit-Strategie» sein. Es besteht deshalb die Gefahr, dass sich die Altaktionäre alsbald nach dem Börsengang von ihren Altbeständen trennen und der Aktienkurs deshalb unter Druck gerät. Um diese Gefahr zu verringern, verpflichten sich meist die Altaktionäre in sogenannten Lock-up Vereinbarungen ihre Aktien nach dem Börsengang für einen bestimmten Zeitraum nicht zu veräußern. Die Arbeit untersucht diese, im deutschen Recht weitestgehend nicht reglementierten, Lock-up Vereinbarungen. Sie weist nach, dass es einer stärkeren gesetzlichen Regulierung nicht bedarf und mündet in einem Vorschlag zur kautelarjuristischen Ausgestaltung solcher Vereinbarungen.