Das heutige Recht aller europäischen Staaten ist ganz maßgeblich durch die Kirche geprägt. Dennoch sind deren »kanonisches Recht« und dessen Beitrag zur europäischen Rechtskultur inzwischen fast völlig in Vergessenheit geraten. Kanonistische Forschung wird an juristischen Fakultäten kaum noch betrieben, selbst manchen Rechtshistorikern erscheint das kanonische Recht als Buch mit sieben Siegeln. Der vorliegende Band zum Öffentlichen Recht der Kirche ist der zweite eines mehrbändiges Werkes, das die Beiträge von insgesamt drei internationalen Tagungen versammelt. Dabei wird mit Hilfe von Einzelfallstudien zu zentralen Rechtsproblemen ein Überblick über den Forschungsstand geboten und gleichzeitig der Einstieg in diese schwierige, aber auch faszinierende und anregende Forschungswelt erleichtert.
Das kanonische Recht prägte besonders das Prozessrecht. Auf der Grundlage des römischen Rechts schuf es eigene Prinzipien und formte ein wissenschaftliches System, das bis zum 19. Jahrhundert in den europäischen Gerichtshöfen herrschte. Gerade seine Grundsätze wirken noch heute und lehren das Verständnis von dem, was als gerecht angesehen wird. Die Entstehung dieser Prinzipien ist jedoch zu einem großen Teil noch nicht erforscht. Die hier versammelten Beiträge zur Entstehung des römisch-kanonischen Prozessrechts von der Antike zum Mittelalter wollen Neuansätze zur wissenschaftlichen Durchdringung dieser Materie vermitteln.
Dieser Band widmet sich dem Recht der internationalen Beziehungen im europäischen Recht des Mittelalters in Krieg und Frieden. Hier wurden die Grundlagen für die Gültigkeit von Verträgen, die Behandlung von Staatsangehörigen wie auch von Migranten gelegt. Längst bevor es das Völkerrecht als Fach gab, wurden etwa das Recht zu Verhandlungen zwischen unabhängigen Stadtstaaten, zum Abschluss und der Wiederauflösung von (internationalen) Verträgen oder zum Durchzugsrecht von Heeren international wie national diskutiert. Das gleiche gilt auch für die Erörterung von Mindeststandards im internationalen Umgang mit Menschen als sogenanntes »ius humanitatis«. Ebenso werden dort die Rechte von Migranten behandelt wie Fragen der Staatsangehörigkeit oder Regeln für den Krieg. Auch wird deutlich, warum Europa den Kriegsgrund des »Heiligen Krieges« im Ergebnis ablehnte. An diesen Themen zeigt sich beispielhaft die allgemeine Entwicklung zu einer spezifisch völkerrechtlichen Literatur. Damit füllt der Band eine große Forschungslücke.