Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung werden ab Mai 2018 die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht. Dies betrifft alle Unternehmen, auch Selbstständige und Freiberufler. Wer ab dem Stichtag die Vorgaben nicht einhält, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe!Welche Konsequenzen diese Änderung speziell für HR bringt und welche Maßnahmen Sie konkret umsetzen müssen, erfahren Sie in unserem eBook "Hard facts Datenschutz für HR".Halten Sie die neuen Regelungen ein und erhöhen Sie so das Vertrauen der Beschäftigten, des Unternehmens und der Kooperationspartnern.
Die Nichtausübung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte wirft zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf. Diese Arbeit untersucht unter Berücksichtigung der Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts die unterschiedlichen Nichtausübungstatbestände wie reine Untätigkeit, Delegation und Verzicht. Dazu erfolgt zunächst eine grundlegende Darstellung der Systematik der Beteiligungsrechte. Nach einer Erörterung der Rechtslage bei reiner Untätigkeit des Betriebsrats erfolgt eine ausführliche Untersuchung der verschiedenen Delegationsmöglichkeiten. Betrachtet werden die möglichen Delegationsadressaten Ausschüsse, einzelne Betriebsratsmitglieder, Arbeitsgruppen sowie Gesamt- und Konzernbetriebsrat. Sodann stellt die Arbeit umfassend die Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Verzicht auf Beteiligungsrechte dar, wobei schwerpunktmäßig der sogenannte indirekte Verzicht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung behandelt wird. Nach einer Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung wird der Ansatz der Reduktionskompetenzen entwickelt, der eine praxisgerechte und nachvollziehbare Abgrenzung zwischen zulässigen und unzulässigen Gestaltungen ermöglichen soll und insbesondere auch die Probleme bei Eilfällen berücksichtigt.
Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung werden ab Mai 2018 die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht. Dies betrifft alle Unternehmen, auch Selbstständige und Freiberufler. Wer ab dem Stichtag die Vorgaben nicht einhält, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe!Welche Konsequenzen diese Änderung speziell für HR bringt und welche Maßnahmen Sie konkret umsetzen müssen, erfahren Sie in unserem eBook "Hard facts Datenschutz für HR".Halten Sie die neuen Regelungen ein und erhöhen Sie so das Vertrauen der Beschäftigten, des Unternehmens und der Kooperationspartnern.
Die Nichtausübung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte wirft zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf. Diese Arbeit untersucht unter Berücksichtigung der Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts die unterschiedlichen Nichtausübungstatbestände wie reine Untätigkeit, Delegation und Verzicht. Dazu erfolgt zunächst eine grundlegende Darstellung der Systematik der Beteiligungsrechte. Nach einer Erörterung der Rechtslage bei reiner Untätigkeit des Betriebsrats erfolgt eine ausführliche Untersuchung der verschiedenen Delegationsmöglichkeiten. Betrachtet werden die möglichen Delegationsadressaten Ausschüsse, einzelne Betriebsratsmitglieder, Arbeitsgruppen sowie Gesamt- und Konzernbetriebsrat. Sodann stellt die Arbeit umfassend die Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Verzicht auf Beteiligungsrechte dar, wobei schwerpunktmäßig der sogenannte indirekte Verzicht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung behandelt wird. Nach einer Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung wird der Ansatz der Reduktionskompetenzen entwickelt, der eine praxisgerechte und nachvollziehbare Abgrenzung zwischen zulässigen und unzulässigen Gestaltungen ermöglichen soll und insbesondere auch die Probleme bei Eilfällen berücksichtigt.