Friedrich Toepel – författare
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PDF, Tyska, 20193 027 kr
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Mit der vorliegenden Festschrift ehren die Herausgeber und zahlreiche Autoren aus vielen Ländern der Welt Urs Kindhäuser als einen herausragenden Rechtsgelehrten von internationalem Rang, der sich sowohl auf dem Parkett der modernen Philosophie als auch dem der Strafrechtsdogmatik bis in ihre Anfänge im 19. Jahrhundert hinein sicher bewegt und so stets mit dem Blick auf das Ganze fundierte und zugleich aufregend neue Positionen zu grundlegenden Fragen des Strafrechts entwickelt hat. Sie gratulieren ihm mit Beiträgen zu den Grundlagen, zum Allgemeinen Teil sowie ausgesuchten Gebieten des Besonderen Teils des Strafrechts, die das Werk des Jubilars in seinem gesamten Facettenreichtum reflektieren.
Del 27 - Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
Grundstrukturen des Sachverständigenbeweises im Strafprozeßrecht
Inbunden, Tyska, 2002
1 892 kr
Tillfälligt slut
Welche Funktion hat der Sachverständige nach geltendem Recht? Friedrich Toepel beantwortet diese Frage davon ausgehend, daß der Sachverständige nur ein Beweismittel für das Gericht ist. Seine Funktion kann durch die Verschachtelung von insgesamt drei Funktionen erklärt werden: der Funktion des Rechtssystems für die Gesellschaft, der des Gerichts für das Rechtssystem und der des Sachverständigen für das Gericht. Das Rechtssystem stabilisiert die Verhaltenserwartungen der Gesellschaft, und das Gericht stabilisiert durch seine Autorität das Rechtssystem, damit dieses seiner Funktion für die Gesellschaft gerecht werden kann. Der Sachverständige wiederum instruiert das Gericht bei der Sachverhaltserforschung, damit es seine Funktion im Rechtssystem wahrnehmen kann. Er instruiert nur, darf aber nicht in die Autorität des Gerichts eingreifen.In diesem Zusammenhang prüft Friedrich Toepel, welche Kontrollmöglichkeiten Staatsanwaltschaft und Beschuldigter haben und weist insbesondere auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hin, die die Verteidiger in Deutschland bisher nicht genügend ausschöpfen. Ein Hauptproblem für die Verwertung des Sachverständigengutachtens ergibt sich, wenn die Maßstäbe im Rahmen der Beweiswürdigung vage sind. Dann ist das Gericht zwar einerseits verstärkt der Beeinflussung des Sachverständigen ausgesetzt, kann aber andererseits auch in gewissem Rahmen von dessen Gutachten abweichend entscheiden.Friedrich Toepel versucht, die Grenzen aufzuspüren, innerhalb derer der Sachverständigenbeweis stattfinden darf, ohne daß der Sachverständige eine Rolle einnimmt, die ihm nach geltendem Recht nicht zukommt.