Helga Grote – författare
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In der Wirtschaftspolitik kündigt sich seit einiger Zeit ein Stilwandeil an. Dar unter ist eine gewisse Abwendung von der Marktwirtschaft unter gleichzeittiger Hinwendung zu einer wirtschaftlichen Rahmenplanung zu verstehen. Frankreich, das bereits über eine neunzehnjährige Erfahrung mit der Wirtschaftsplanung ver fügt, ist der stärkste Befürworter dieser Politik, die kurz als "Planification" be zeichnet wird. Nach den Bestrebungen Frankreichs oder der Meinung der EWG Kommission soll die Planification französischer Prägung in der einen oder anderen Form auch in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Eingang finden 2. Aber nicht nur von außen, sondern auch aus Kreisen mittelständischer Unternehmer 3 in der Bundesrepublik wurde der Ruf nach "Planification" laut. Es ist daher interessant zu untersuchen, wie die Rahmenplanung in unserem Nachbarland aufgebaut ist und welche Erfolge sie dort für sich verbuchen kann. Daraus lassen sich gewisse Rück schlüsse auf die möglichen Ergebnisse und Auswirkungen einer Wirtschaftsplanung in der Bundesrepublik Deutschland ableiten. Zu diesem Thema ist in letzter Zeit sehr oft Stellung genommen worden. Gerin ges Augenmerk wurde dabei der Bedeutung der Planung für den gewerblichen Mittelstand geschenkt. Diese Schicht ist aber in den demokratischen Staaten (im Gegensatz zu den totalitären Staaten des Ostblocks) besonders stark vertreten und hat hier auch eine bestimmte Funktion zu erfüllen: "Die Mittelschichten sind die breite Trägerschaft für unsere westliche Staats- und Gesellschaftsordnung, die durch Privateigentum und Rechtsstaatlichkeit gekennzeichnet wird. " 4 Daher soll die "Planification" hier speziell hinsichtlich ihrer Bedeutung für die mittelständischen Unternehmer untersucht werden. 1 Vgl. E.
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nung einschließlich Gebührenordnung und Werbeverbot? Ferner muß 3. überlegt werden, ob Berufsordnungen einschließlich Gebührenordnungen und Werbeverbot, wie sie bei uns vielfach schon vorhanden sind, für sämtliche wirtschaftsberatenden Berufe notwendig sind, oder ob sie sich gegebenenfalls als Hemmschuh für diese Gruppen erweisen. Muß, beziehungsweise soll grundsätzlich allen freien Berufen im Rahmen unseres Wettbewerbsrechts eine Sonderstellung eingeräumt werden, oder soll diese auf einige wenige klassische Berufe beschränkt bleiben? Damit ist zu gleich das Problem des ,Wettbewerbs im Kleinen' angesprochen. Nach einer Stel 2 lungnahme der Bundesregierung zum Kartellproblem ist für das gesamtwirtschaft liche Wachstum allein der "Wettbewerb im Großen" erforderlich. Auf das Verbot der Mittelstandskartelle könne verzichtet werden. Gilt das auch für die freien Beru fe? Und hier speziell für die wirtschaftsberatenden Berufe? Kann und soll in ihrem Bereich auf Wettbewerb - insbesondere auf Preiswettbewerb - verzichtet werden bzw. soll dieser Wettbewerb eingeschränkt werden? In diesem Zusammenhang muß aber untersucht werden, wie die auf dem Gebiet der Wirtschaftsberatung tätigen Freiberufler ihre Aufgabe, nämlich Informationsträger für die selbständigen Unter nehmer, insbesondere im Bereich der Mittel- und Kleinbetriebe zu sein, am besten erfüllen können.