Jochen Weingarten – författare
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Der Leipziger Kommentar setzt auch in der nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Auf der Suche nach umfassender Information und wegweisenden Kommentierungen wird man hier fündig.
Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung stark umstrittener rechtlicher Fragen auf. So bietet er Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die andere Werke kaum berücksichtigen.
In Band 6 sind die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB zu den Rechtsfolgen der Tat kommentiert, beginnend mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, über das Berufsverbot, die Einziehung und den Strafantrag bis zu den Verjährungsvorschriften (§§ 69-79b).
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Der Leipziger Kommentar setzt auch in der nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Auf der Suche nach umfassender Information und wegweisenden Kommentierungen wird man hier fündig.
Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung stark umstrittener rechtlicher Fragen auf. So bietet er Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die andere Werke kaum berücksichtigen.
In Band 6 sind die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB zu den Rechtsfolgen der Tat kommentiert, beginnend mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, über das Berufsverbot, die Einziehung und den Strafantrag bis zu den Verjährungsvorschriften (§§ 69-79b).
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Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.
Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.
Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.
In Band 6 sind die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB zu den Rechtsfolgen der Tat kommentiert, beginnend mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, über das Berufsverbot, die Einziehung und den Strafantrag bis zu den Verjährungsvorschriften (§§ 69-79b).
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Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.
Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.
Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.
In Band 6 sind die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB zu den Rechtsfolgen der Tat kommentiert, beginnend mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, über das Berufsverbot, die Einziehung und den Strafantrag bis zu den Verjährungsvorschriften (§§ 69-79b).