Es bleibt zu schmal, auf die Entstehung der vor gut 100 Jahren geschaffenen Weimarer Reichsverfassung einzugehen, wenn man neben ihren bekannten internationalen Belastungen durch den Versailler Vertrag nicht auch auf politische Mentalitäten eingeht, die sich seit der Novemberrevolution in verfassungsrelevanten Ängsten, Erwartungen, Warnungen und Enttäuschungen der zeitgenössischen Deutschen niedergeschlagen haben. Die vorliegende verfassungshistorische Schrift geht dem anhand etlicher Beispiele näher nach und gelangt zu sehr zwiespältigen Bedingungen für die erste volldemokratische Verfassung Deutschlands, und zwar stärker als bisher bewusst schon ab ihrem Beginn 1919. Dies unterstreicht ein angefügter brillanter Zeitungsbeitrag von damals.
Es hängt mit dem bekannten Schicksal der Weimarer Reichsverfassung zusammen, dass verfassungsgeschichtliche Betrachtungen lange im Banne des Scheiterns dieser ersten volldemokratischen Verfassung Deutschlands gestanden haben. Die vorliegende quellengesättigte Arbeit setzt demgegenüber an deren Wurzel an und sucht damit der lange vernachlässigten Entstehungsgeschichte samt den Anfängen der Verfassungsgeltung gerecht zu werden. Nachdem der Zugang zur vorparlamentarischen Entwurfsentstehung ebenso wie zu Teilen der Protokolle des von der Weimarer Nationalversammlung eingesetzten Verfassungsausschusses, seiner Drucksachen sowie der Aufzeichnungen seiner Unterausschüsse lange Zeit verstellt war, ist es ein Verdienst des vorliegenden Werks, bestehende Desiderate zu beheben. Hinzu kommen die wieder aufgefundenen, bislang ebenfalls nur teilpublizierten Ausschussberichte der seinerzeit führenden Presseagentur. Dank solch erweiterter Quellenlage hinsichtlich der 1919/20 virulenten Normierungsabsichten ergeben sich Perspektiven, die es erlauben, den Möglichkeiten und Chancen dieser durchaus lebensfähigen, später verzeichneten Reichsverfassung vertieft nachzugehen. Dies geschieht neben einer betonten Heranziehung von alsbald schon vernachlässigter Literatur aus den Jahren 1918–1920 weiter dadurch, dass erstmals sämtliche Mitglieder und Exekutivberater des Verfassungsausschusses in ihrer Bedeutung gewichtet und kurzbiographisch gewürdigt werden, womit sich die damaligen Verfassungsvorstellungen auch individuell erfassen lassen. Angesichts der Verfassungsgebung als neben dem Friedensschluss zentraler Aufgabe der Weimarer Nationalversammlung wird damit insgesamt ein wichtiges Teilstück ihrer Geschichte geboten.
Es bleibt zu schmal, auf die Entstehung der vor gut 100 Jahren geschaffenen Weimarer Reichsverfassung einzugehen, wenn man neben ihren bekannten internationalen Belastungen durch den Versailler Vertrag nicht auch auf politische Mentalitäten eingeht, die sich seit der Novemberrevolution in verfassungsrelevanten Ängsten, Erwartungen, Warnungen und Enttäuschungen der zeitgenössischen Deutschen niedergeschlagen haben. Die vorliegende verfassungshistorische Schrift geht dem anhand etlicher Beispiele näher nach und gelangt zu sehr zwiespältigen Bedingungen für die erste volldemokratische Verfassung Deutschlands, und zwar stärker als bisher bewusst schon ab ihrem Beginn 1919. Dies unterstreicht ein angefügter brillanter Zeitungsbeitrag von damals.
Es hängt mit dem bekannten Schicksal der Weimarer Reichsverfassung zusammen, dass verfassungsgeschichtliche Betrachtungen lange im Banne des Scheiterns dieser ersten volldemokratischen Verfassung Deutschlands gestanden haben. Die vorliegende quellengesättigte Arbeit setzt demgegenüber an deren Wurzel an und sucht damit der lange vernachlässigten Entstehungsgeschichte samt den Anfängen der Verfassungsgeltung gerecht zu werden. Nachdem der Zugang zur vorparlamentarischen Entwurfsentstehung ebenso wie zu Teilen der Protokolle des von der Weimarer Nationalversammlung eingesetzten Verfassungsausschusses, seiner Drucksachen sowie der Aufzeichnungen seiner Unterausschüsse lange Zeit verstellt war, ist es ein Verdienst des vorliegenden Werks, bestehende Desiderate zu beheben. Hinzu kommen die wieder aufgefundenen, bislang ebenfalls nur teilpublizierten Ausschussberichte der seinerzeit führenden Presseagentur. Dank solch erweiterter Quellenlage hinsichtlich der 1919/20 virulenten Normierungsabsichten ergeben sich Perspektiven, die es erlauben, den Möglichkeiten und Chancen dieser durchaus lebensfähigen, später verzeichneten Reichsverfassung vertieft nachzugehen. Dies geschieht neben einer betonten Heranziehung von alsbald schon vernachlässigter Literatur aus den Jahren 1918–1920 weiter dadurch, dass erstmals sämtliche Mitglieder und Exekutivberater des Verfassungsausschusses in ihrer Bedeutung gewichtet und kurzbiographisch gewürdigt werden, womit sich die damaligen Verfassungsvorstellungen auch individuell erfassen lassen. Angesichts der Verfassungsgebung als neben dem Friedensschluss zentraler Aufgabe der Weimarer Nationalversammlung wird damit insgesamt ein wichtiges Teilstück ihrer Geschichte geboten.