Karl Ferdinand Bussmann - Böcker
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Controlling und automatisierte Datenverarbeitung
Festschrift f. Karl Ferdinand Bussmann anlässl. d. Vollendung seines 60. Lebensjahres
Häftad, Tyska, 1975
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1.1.1. Zum Begriff "Controlling" und "Controller" Die aus den USA übernommenen Begriffe "Controlling" als eine Aufgabe und Aktivität und "Controller" als Träger dieser Aufgabe und Aktivitäten erlauben nicht ohne weiteres richtige Schlüsse auf den Inhalt dieser Aufgabe und auf ihren Träger. Da die Schreibweise und der Wortklang von Controlling und Controller weitgehend mit dem deutschen Wort "Kontrolle" übereinstimmen, besteht häufig immer noch die Vorstellung, es handle sich hier um die Aufgabe und Tätigkeit reinen Kontrollierens bzw. um einen reinen Kontrolleur oder Revisor. Der Begriff "Controlling" bzw. "Controller" wird auf das französische Wort 1 contreröle = Gegenrolle zurückgeführt (Vörös, 1960; Hoffmann, 1968); zum Teil wird er auch mit dem französischen compter = zählen in Verbindung ge bracht oder von dem englischen bzw. amerikanischen Wort to control = beherr schen, lenken, steuern abgeleitet (Agthe, 1969). Keine der Übersetzungen dieser Wortursprünge kennzeichnet die Aufgabe oder Person wirklich treffend. Unseren Ausführungen wollen wir deshalb als "freie übersetzung" eine Charakterisierung der Controlling-Funktion von Hoffmann (1970, S. 85) voran stellen: "Man kann das Controlling als die Unterstützung der Steuerung der Unter nehmung durch Informationen bezeichnen ... " 1.1.2. Die Entstehung von Controlling-Instanzen In den USA wurde auf Wunsch der Steuerzahler 1778 vom amerikanischen Kon greß eine Controlling-Instanz geschaffen, die das Gleichgewicht zwischen dem Budget und der Verwendung der Staatseinnahmen kontrollieren sollte (Kröckel, 1965; Hoffmann, 1968).
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Das Schrifttum über das Revisionswesen ist außerordentlich umfangreich. Die vorliegende Veröffentlichung ist das Ergebnis wissenschaftlicher Arbeit und praktischer Erfahrung. Es erscheint mir jedoch folgender Hinweis wichtig zu sein: Literarische Ausführungen über Betreuung und Prüfung von Unter nehmungen dürfen meines Erachtens nicht eine mehr oder weniger fragmen tarische Zusammenstellung von allem Möglichen - z. B. Revisionstechnik, Bilanz-und Bewertungsfragen, etwas Organisationskunde und einigen Steuer rechtsfragen - sein, sondern sollten, streng beim Thema bleibend, sich grund sätzlich auf Fragen von Prüfung, Begutachtung, Beratung und Betreuung beschränken. Diese Aufgabe zu erfüllen, war ich bemüht. KARL F. BUSSMANN Inhaltsverzeichnis Seite Zur Einführung . . . 13 Erstes Kapitel Das Wesen von Betreuung und Prüfung sowie dem, was dazwischen liegen kann . . . . " 15 Zweites Kapitel Das Berufsrecht A. Einleitende Ausführungen . . . . . . . . 23 B. Das Berufsrecht in Deutschland . . . . . . . 24 I. Das Berufsrecht des Wirtschaftsprüfers . . 24 1. Allgemeine und gesetzliche Grundlagen 24 2. Voraussetzungen für die Berufsausübung 27 3. Grundsätze der Berufsausübung . . . . 29 4. Berufsaufsicht und -überwachung . . . . 32 H. Das Berufsrecht des vereidigten Buchprüfers (Bücherrevisors) 34 1. Allgemeine und gesetzliche Grundlagen . 34 2. Voraussetzungen für die Berufsausübung 34 3. Grundsätze der Berufsausübung 35 4. Berufsaufsicht und -überwachung . . . 36 III. Das Berufsrecht des Steuerberaters . . . 36 1. Allgemeine und gesetzliche Grundlagen 36 2. Voraussetzungen für die Berufsausübung 37 3. Grundsätze der Berufsausübung . . . . 38 4. Berufsaufsicht und -überwachung . . . . 39 IV. Das Berufsrecht des Helfers in Steuersachen 401. Allgemeine und gesetzliche Grundlagen . 40 2. Voraussetzungen für die Berufsausübung 41 3. Grundsätze der Berufsausübung 42 4. Berufsaufsicht und -überwachung .
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