Kathrin Zitzelsberger – författare
Völkerstrafgesetzbuch
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Der Leipziger Kommentar setzt auch in der 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet.
Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und bietet Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme.
Der Band 20 enthält die Kommentierung des Völkerstrafgesetzbuchs.
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Der Leipziger Kommentar setzt auch in der 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet.
Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und bietet Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme.
Der Band 20 enthält die Kommentierung des Völkerstrafgesetzbuchs.
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Die private Alltagswelt des Menschen wird immer mehr von smarten Systemen des Internets der Dinge durchdrungen. Ausgehend davon untersucht die Arbeit die zentralen Strafrechtsgebiete in Bezug auf den Schutz privater Nutzer:innen smarter Systeme – das Produktstrafrecht einerseits und das Computer- sowie das Datenschutzstrafrecht andererseits. Diese Rechtsgebiete des „Smart Strafrechts“ werden detailliert und systematisch in Bezug auf ihre Tauglichkeit zum Nutzerschutz analysiert und dabei aufgedeckte Schwierigkeiten jeweils konkreten, mit den europäischen und verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang stehenden Lösungen zugeführt. Herausgearbeitet werden zudem wichtige Berührungspunkte und Wechselwirkungen dieser Rechtsgebiete beim Nutzerschutz.