Kay Waechter – författare
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Transformation des Gesetzesbegriffs im Übergang zur Moderne?
Von Thomas von Aquin zu Francisco Suárez
E-bok
PDF, Tyska, 2012465 kr
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Das E-Book widmet sich einer im deutschsprachigen Raum bisher wenig beachteten rechtsphilosophischen Strömung: der sogenannten Spanischen Spätscholastik. Die Studien, die im Rahmen des Arbeitskreises "Ideengeschichte der Rechtsphilosophie" entstanden, durchleuchten dabei insbesondere ihren Beitrag zum Übergang zur Moderne. Vor dem Hintergrund der Rechtslehre von Thomas von Aquin, mit einem Zwischenschritt bei Marsilius von Padua, führen die Beiträge zu Francisco Suárez, dem herausragendsten Vertreter der Spanischen Spätscholastik. Im Zentrum steht die Frage, ob sich bei ihm Ansätze zu einer neuen, säkularen Gestalt von Rechtstheorie, -philosophie und -theologie erkennen lassen. Überlegungen zur Karriere der bei Suárez zentralen "Zwei-Welten-Theorie" bis zu Kant beschließen den Band.
Häftad, Tyska, 2008
1 419 kr
Tillfälligt slut
Kay Waechter veranschaulicht, welche Grundsätze im Infrastrukturrecht gelten müssen, damit der Staat trotz einer zunehmenden Privatisierung grundlegender Einrichtungen der Daseinsvorsorge seine Aufgaben erfüllen kann. Er stellt die Grundzüge eines Allgemeinen Teils des Infrastrukturrechts dar, erarbeitet die materiellen Prinzipien, die es prägen, und zieht daraus Konsequenzen. Den Ursprung dieser Prinzipien zeigt er für die deutsche Rechtsordnung im öffentlichen Sachenrecht und für das französische Recht im service public auf. Der Blick auf die Geschichte des Verwaltungsrechts zeigt, dass für die materiellen Prinzipien des Infrastrukturrechts vielfach an vorhandene Rechtsinstitute angeschlossen werden kann. Das deutsche und das französische Recht weisen dabei erstaunliche Konvergenzen auf.Der Autor postuliert, dass das Infrastrukturrecht nicht nur als eine Spezialmaterie des Öffentlichen Rechts verstanden werden sollte, sondern dass seine grundlegenden Strukturprinzipien paradigmatisch für diejenigen des Verwaltungsrechts insgesamt dienen können, ohne dass dabei zwischen Eingriffsverwaltung und Leistungsverwaltung unterschieden werden muss. Das rechtliche Modell des Infrastrukturrechts erlaubt es, Privatisierungsphänomene bruchlos in den Kontext des Verwaltungsrechts zu integrieren. Die öffentlichen Interessen an einer sicheren Daseinsvorsorge werden durch die öffentlich-rechtliche Überformung privatrechtlicher Institute zur Geltung gebracht. Es zeigt sich, dass noch ein erheblicher Überlegungsbedarf besteht, was die nachhaltige Sicherung der Infrastruktur angeht.
Häftad, Tyska, 2016
627 kr
Tillfälligt slut
Die Philosophie hat sich von der Antike bis in die Moderne immer wieder mit dem Verhältnis von Freiheit und Sicherheit befasst. Die unterschiedlichen theoretischen Einbettungen haben aber zu ganz verschiedenen Ergebnissen für die Bestimmung dieser Relation geführt. Dieser Befund betrifft sowohl das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit zueinander wie die damit verbundenen Fragestellungen: Welche Arten von Bedrohungen sind (rechts-) philosophisch interessant? Wie entstehen diese Bedrohungen? Was kann man gegen sie tun? Was darf man gegen sie tun? Wer soll etwas tun?Die Antworten sind abhängig beispielsweise von der Frage, ob der Vorrang beim Individuum oder beim Kollektiv liegt, was sich aus der jeweiligen Naturzustandskonzeption ableiten lässt. Die Ansicht zur Entstehung von Gefahren durch das Handeln von Individuen beruht offenbar auf der jeweilig vertretenen Handlungstheorie, die beschreibt, wie Verhaltensweisen zustande kommen. Dagegen sind Gefahren für die staatliche Stabilität stets eng mit soziologischen Einschätzungen verbunden.Erkennbar ist auch, dass Annahmen über die Verletzbarkeit von Gütern erhebliche Konsequenzen für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit haben. Der Grad von Verletzlichkeit liegt nicht fest, sondern ist auch Resultat von Denkmodellen und gesellschaftlichen Einschätzungen.Die Modellabhängigkeit der Antworten auf das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit relativiert aktuelle Antworten und verdeutlicht die vielfachen Positionen, die eine Gesellschaft in dieser Frage beziehen kann.