Klaus Bartels – författare
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PDF, Tyska, 2017191 kr
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Am 6. Dezember 2009 hielten der Altphilologe Klaus Bartels und Pfarrer Niklaus Peter im Zürcher Fraumünster erstmals eine Doppelpredigt zum Thema "Wer ist mein Nächster?": Bartels predigte über Seneca, Peters über ein Gleichnis aus dem Lukasevangelium. So begann eine kleine Tradition humorvoller und kurzweiliger Fraumünster-Predigten, immer kurz vor oder nach dem Nikolaustag, jeweils über einen Text aus der griechisch-römischen Geisteswelt und einen aus den biblischen Traditionen.Die hier gesammelt vorgelegten Doppelpredigten handeln von der Menschenliebe, der Friedensidee, der Selbstfindung, dem Verständnis von "Logos", "Person" und "Gottesfreundschaft". Vorangestellt ist ein Vortrag von Klaus Bartels, der den historischen Nikolaus von Myra von Klischees befreit und ihn als einen mutigen Mann des Glaubens darstellt.
Häftad, Tyska, 2019
219 kr
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Häftad, Tyska, 2025
377 kr
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Häftad, Tyska, 2025
340 kr
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Inbunden, Tyska, 2003
1 826 kr
Tillfälligt slut
Rechtsprechung und Lehre behandeln den Schuldbeitritt weitgehend als Bürgschaft mit Gesamtschuldstruktur, also als reine Personalsicherheit. Die Entstehungsgeschichte des Instituts und seines besonderen Geschäftstyps wie auch die Handhabung durch die Kautelarpraxis zeigen jedoch, daß dieser Ansatz verfehlt ist. Klaus Bartels weist in seiner Untersuchung nach, daß der eigentliche Schuldbeitritt im Rahmen gegenseitiger Verträge - anders als die Sicherungsgesamtschuld - vielmehr eine 'Vertragsbeteiligung minderen Rechts' ist.Zunächst hat der Gläubiger eine Vielzahl von Voraussetzungen zu bedenken, ohne deren Beachtung das Beitrittsschuldverhältnis nicht zustande kommt, nicht gleichermaßen besichert ist oder aber wieder kondiziert werden kann. Daneben ist der Beitrittsschuldner ausreichend in Vertragsänderungs- und -beendigungsvorgänge einzubeziehen, wenn diese für alle Beteiligten wirksam werden sollen. Und schließlich erwirbt nicht nur der Urschuldner Schadenersatzansprüche im Falle der Leistungsstörung. Auch der Mitschuldner ist auf diese Weise gegen die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten geschützt. Klaus Bartels ermittelt die Einzelergebnisse exemplarisch anhand der für die Praxis besonders gängigen Schuldverhältnisse der Wohnraummiete und des gewerblichen Kredits. Ein ausführlicher Allgemeiner Teil der Lehre vom Schuldbeitritt ist der Untersuchung vorangestellt.