Die praxisorientierte Konzeption:Das Lehrbuch folgt dem chronologischen Ablauf des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzantrag, über die Verfahrenseröffnung bis hin zur Abwicklung des eröffneten Verfahrens. Es hat dabei stets die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensziele, die Aufgabenstellung des Insolvenzverwalters und die des Gläubigeranwalts im Blick. In diesen Rahmen werden die verfahrensrechtlichen Probleme des prüfungsrelevanten Stoffes eingebettet, wobei vor allem auch die involvierten materiellen Rechtsgebiete des Kreditsicherheits-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts integriert dargestellt werden. Einbezogen wird auch das betriebswirtschaftliche Sanierungsinstrumentarium.Theorie und Praxis vereint:Das Lehrbuch ist besonders auf die Lernbedürfnisse der Jurastudierenden zugeschnitten und entwickelt nach der Konzeption der Reihe Schwerpunkte das Rechtsgebiet fallorientiert, stellt aber auch stets die insolvenzrechtliche Beratungspraxis heraus. Der theoretische Lernstoff wird bezogen auf die praktischen Abläufe des Insolvenzverfahrens vermittelt. Das Insolvenzrecht wird hierbei nicht wie üblich als reines Verfahrensrecht dargestellt, sondern als Querschnittsmaterie verschiedenster Rechtsgebiete und Ausgleichsplattform unterschiedlichster Interessen.
Die praxisorientierte Konzeption: Das Lehrbuch folgt dem chronologischen Ablauf des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzantrag, über die Verfahrenseröffnung bis hin zur Abwicklung des eröffneten Verfahrens. Es hat dabei stets die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensziele, die Aufgabenstellung des Insolvenzverwalters und die des Gläubigeranwalts im Blick. In diesen Rahmen werden die verfahrensrechtlichen Probleme des prüfungsrelevanten Stoffes eingebettet, wobei vor allem auch die involvierten materiellen Rechtsgebiete des Kreditsicherheits-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts integriert dargestellt werden. Einbezogen wird auch das betriebswirtschaftliche Sanierungsinstrumentarium. Theorie und Praxis vereint: Das Lehrbuch ist besonders auf die Lernbedürfnisse der Jurastudierenden zugeschnitten und entwickelt nach der Konzeption der Reihe Schwerpunkte das Rechtsgebiet fallorientiert, stellt aber auch stets die insolvenzrechtliche Beratungspraxis heraus. Der theoretische Lernstoff wird bezogen auf die praktischen Abläufe des Insolvenzverfahrens vermittelt. Das Insolvenzrecht wird hierbei nicht wie üblich als reines Verfahrensrecht dargestellt, sondern als Querschnittsmaterie verschiedenster Rechtsgebiete und Ausgleichsplattform unterschiedlichster Interessen.
Die Reichweite der Rechtskraft von Zivilurteilen ist eine seit Jahrhunderten kontrovers diskutierte Grundfrage des Prozeßrechts. Seit der historische Gesetzgeber der ZPO in § 322 eine Regelung getroffen hat, ist man sich zumindest darüber einig, daß die objektiven Rechtskraftgrenzen eng zu ziehen sind. Diese Annahme wird auf die These gestützt, daß die Gesetzesverfasser mit der Regelung des § 322 ZPO der im 19. Jahrhundert von Savigny begründeten und umstrittenen Theorie von der Rechtskraft der Urteilselemente eine klare Absage erteilen wollten.Klaus Reischl untersucht dieses Dogma umfassend und kommt zu dem Ergebnis, daß die Regelung des § 322 ZPO gründlich mißverstanden wird. Sie enthält keineswegs die allseits herausgelesene Ablehnung der Rechtskraft der Entscheidungsgründe, sondern im Prinzip geradezu umgekehrt deren Annahme.Klaus Reischl arbeitet die historischen und dogmatischen Entwicklungsstufen der Rechtskraftfunktion heraus und analysiert auf dieser Grundlage eingehend den Normgehalt des § 322 ZPO. Er zeigt auf, wie es dazu gekommen ist, daß man sie heute falsch interpretiert und korrigiert diese Fehlinterpretation, indem er eine Lesart anbietet, die sowohl das prozessuale Verständnis der Urteilswirkungen als auch die Urteilsstruktur berücksichtigt.