Der Begriff „Fluchtgut" bereitet Unbehagen, da es für ihn im Unterschied zur „Raubkunst" noch keine international anerkannten Richtlinien oder Vereinbarungen gibt. Während sich Raubkunst geographisch und zeitlich auf die Herrschaft des NS-Regimes eingrenzen lässt, greift Fluchtgut zeitlich und räumlich darüber hinaus. Ein weiteres Problem in der Debatte um die Rückgabe liegt darin, dass ein Großteil heutiger Eigentümer weder Schuld noch Verantwortung für den jetzigen Zustand trifft. Meist stehen sie am Ende einer langen Besitzerkette und haben keinerlei Berührungspunkte mit dem Schicksal früherer Eigentümer. Die Beiträge des Bandes widmen sich eingehend den derzeitigen Möglichkeiten zwischen Fairness und Gerechtigkeit, für Nachkommen der Verfolgten ebenso wie für heutige Besitzer.
Anlässlich der Ausstellung Max Liebermann und die Schweiz veranstaltete das Museum Oskar Reinhart in Winterthur eine internationale Tagung zum Thema FLUCHTGUT: Geschichte, Recht und Moral. Der umstrittenen und oft polemisch-emotional diskutierten Frage nach dem Umgang mit Kulturgütern, die in Folge politischer Umwälzungen ins Exil verbracht wurden, widmeten sich Forscher, Museumsvertreter und Juristen. Als erste auswärtige Veranstaltung erscheinen die Referate dieses Kolloquiums nun im 6. Band der Reihe Kultur & Recht.