Binnen kurzer Zeit ist DOGMA 95 zur wohl populärsten Strömung des Gegenwartsfilms geworden. Der Schwur filmischer Keuschheit, mit dem die dänischen DOGMA-Brüder um Lars von Trier antraten, um den Prozess des Filmemachens auf das Nötigste zu reduzieren, hat zahlreiche Nachahmer gefunden. Die DOGMA-Filme sind inzwischen zu einem eigenen Genre geworden, ihre rohe Ästhetik hat sich etabliert und die Attraktivität des Konzepts, die eigene künstlerische Arbeit aus einer Selbstbeschränkung heraus zu überdenken, strahlt auch auf andere Disziplinen aus. Der Band versammelt elf kulturwissenschaftliche Beiträge, die sich mit den verschiedenen Wirkungen des Manifests auseinandersetzen: Kontexte sind u.a. die Authentisierungsstrategien der Medien in den neunziger Jahren, die Theorie des Dokumentarfilms und das Werk Lars von Triers. Themen sind die Herleitung des Film-Manifests und die Interpretation seiner Regeln sowie die Wirkungen des DOGMAs beispielsweise auf das Hollywood-Kino und auf außerfilmische Gesellschaftsbereiche. Ziel ist die kritische Evaluation der DOGMA-Filme und der ihnen zugrundeliegenden Intentionen.
Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat die «Störung der Geschäftsgrundlage» in § 313 BGB n.F. kodifiziert. Dennoch bleibt umstritten, wie gegen den Willen widerstrebender Gesellschafter schwerwiegenden Änderungen in den Verhältnissen der Gesellschaft und der Gesellschafter Rechnung getragen werden kann. Bei Personengesellschaften kommen die außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrages (§§ 723 BGB, 133 HGB), die Ausschließung von Gesellschaftern (§§ 737 BGB, 140 HGB), die ergänzende Auslegung des Gesellschaftsvertrages, die Pflicht zur Zustimmung zu Änderungen des Gesellschaftsvertrages aufgrund der gesellschaftlichen Treuepflicht sowie die Berufung auf § 313 BGB n.F. in Betracht. Die Arbeit grenzt die verschiedenen Rechtsbehelfe ab und ermittelt den Anwendungsbereich des § 313 BGB n.F.