Matthias Zoller – författare
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Neben den Abdichtungen werden auch neue Bauweisen von WU-Betonbauteilen mit außenliegenden Frischbetonverbundbahnen und die Schwächen von Abdichtungen mit Schutzestrich in Parkhäusern und Tiefgaragen im Vergleich zu Oberflächenschutzsystemen behandelt.
Im Rahmen von Pro und Kontra wird diskutiert, ob Regelwerke, die für die Planung und Ausführung verfasst werden, auch für die anschließende Bewertung geeignet sind. Dazu werden die Änderungen der neuen WU-Richtlinie sowie zwei Beiträge zur Bewertung und Instandhaltung von Betonbauteilen vorgestellt.
Der juristische Beitrag befasst sich mit den Haftungsfallen bei der Verwendung von geschützten Darstellungen und Regelwerken in Gutachten. Ebenso wird über Neuerungen in Regelwerken informiert.
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Der Tagungsband der 44. Aachener Bausachverständigentage befasst sich mit dem Themenkomplex "Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten, hinnehmbare oder zu beseitigende Mängel". Bei unter Zeit- und Kostendruck in handwerklicher Einzelanfertigung errichteten Gebäuden lassen sich Abweichungen von Sollvorgaben nicht ausschließen. Es gibt keine Null-Toleranz, sowohl bei handwerklicher Einzelanfertigung als auch bei industrieller Produktion. Welche Abweichungen sind „nach Art des Werks" unvermeidbar, noch vertragsgerecht und damit tolerabel? Welche sind als nicht mehr hinnehmbar einzustufen? Woran können sich Planer und Ausführende orientieren, wenn erst im Nachhinein Vertragsinhalte „durch Auslegung" festgestellt werden?Die Tätigkeit des Sachverständigen an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik ist ein wichtiger Teil der juristischen Gesamtbewertung. Daher werden in einem Beitrag die juristischen Aspekte behandelt. Ebenso wird über die häufig überschätzte Bedeutung von Kostenangaben in Gerichtsgutachten gesprochen.Im aktuellen Thema werden die Probleme um den merkantilen Minderwert aufgegriffen und technische Verfahren diskutiert. Handelt es sich aber überhaupt um ein Thema, das technisch gelöst werden kann, oder nur um eine Wunschvorstellung?
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Ist ein Architekt „schuld“, wenn eine geprüfte Dachbahn versagt? Wie umfänglich ist die Herstellerhaftung für bereits montierte Produkte? Muss ein Dachstuhl abgebrochen werden, dessen Pfetten keine CE-Kennzeichnung tragen? Müssen Schadstoffe in Kindergärten geduldet werden, weil keines der Bauprodukte nach europäischen Regeln danach zu prüfen ist? Sind europäisch harmonisierte Normen rechtlich bindend? Welche Haftungsfallen ergeben sich, wenn die für die Gebrauchstauglichkeit notwendigen Merkmale zumindest teilweise nicht mehr national bestimmt werden dürfen?
Was muss geändert werden, damit Bauen mit vertretbarem Risiko möglich bleibt?
Die 45. Aachener Bausachverständigentage 2019 zeigen Lösungen zu vielen offenen Fragen bei der Verwendung von Bauprodukten, die Grundlage des Bauens und Bewertens sind. Ebenso wird aufgezeigt, dass Schimmel innerhalb von Bauteilschichten in der Regel keine gesundheitlichen Risiken für Innenräume darstellt und damit der Instandsetzungsaufwand bei Schimmelschäden oft erheblich reduziert werden kann. Weitere Themen sind der Umgang mit Radon und fest gebundenem Asbest.
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