Tobias Stadler – författare
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Tyska, 2017136 kr
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Seit es Film gibt, gibt es Tanzfilme. Zwischen dem tanzenden Licht und der Bewegung menschlicher Körper besteht eine ambivalente Verwandtschaft. Zwei gegensätzliche Erkenntnisweisen begegnen einander: der geometrisierende Blick und die Unmittelbarkeit körperlicher Erfahrung.Ob in Quentin Tarantinos "Pulp Fiction", Jean-Luc Godards "Bande à part" oder Lars von Triers "Dancer in the Dark", in "Flashdance", der "Step Up"-Reihe oder den amerikanischen Klassikern, überall lassen sich Einstiegspunkte zu Fragen finden, die das Feld der Tanzwissenschaft sprengen und zum Kern der Gesellschaft vordringen.Mit Beiträgen von Ladina Bucher, Desiree Beil, Anne Maria Faisst, Claudia Freiberger, Bernhard Frena, Simon Gansinger, Marlene Gallner, Nitya Koch, Sarah Kanawin, Andreas Köhneman, Loïc Kurzweil, Jasmin Rückert, Simon Sailer, Tobias Stadler, Alina Tretinjak, Florian Wagner, Lisanne Wiegand und Judith Wiemers.
Del 24 - Studien und Beiträge zum Strafrecht
Die Lebensleistung des Täters als Strafzumessungserwägung
Zugleich ein Beitrag zu den Grundlagen des Strafzumessungsrechts
Häftad, Tyska, 2019
1 982 kr
Tillfälligt slut
Aufsehenerregende Strafverfahren wie die Prozesse gegen Peter Graf, Klaus Zumwinkel, Thomas Middelhoff, Uli Hoeneß oder zuletzt Werner Mauss entfachen unter Laien wie Juristen angeregte Diskussionen zu den unterschiedlichsten Facetten des jeweiligen Falles. Besonders leidenschaftliche Debatten entstehen dann, wenn auf die 'Lebensleistung' des Angeklagten hingewiesen und nach ihrer Berücksichtigung bei der Strafzumessung gefragt wird. Denn während der BGH eine Strafzumessungsrelevanz einfach begründungslos annimmt, befürchten die Gegner ein Klientelstrafrecht für Bessergestellte. Dass diese gerade in Bevölkerung und Medien äußerst kontrovers diskutierte Problematik rechtsdogmatisch lange vernachlässigt geblieben ist, erstaunt deshalb umso mehr. Tobias Stadler zeigt auf Grundlage des herrschenden Strafzumessungskonzepts auf, ob und wie eine Berücksichtigung erfolgen kann, ohne dabei einen Bessergestelltenbonus hervorzurufen.