Ulrich Klug – författare
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Inbunden, Tyska, 1973
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Inbunden, Tyska, 1964
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Inbunden, Tyska, 1975
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Inbunden, Tyska, 1965
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PDF, Tyska, 20132 420 kr
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PDF, Tyska, 20141 274 kr
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PDF, Tyska, 20183 344 kr
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Inbunden, Tyska, 1975
1 459 kr
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Inbunden, Tyska, 1979
4 227 kr
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PDF, Tyska, 2013478 kr
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Man darf es wohl als einen besonderen Vorzug der Jurisprudenz unter den Geisteswissenschaften ansehen, daB sie darum bemüht ist, ihre Theorie und Praxis in besonders engem Kontakt mit der Logik zu gestalten. Eigen tümlich ist indessen, daB diesem Zusammenhang nur selten genauere Unter suchungen gewidmet sind. Hinzukommt, daB in der deutschen Rechts wissenschaft die meisten gröBeren Arbeiten aus diesem Problemkreis vom Standpunkt der klassischen Logik ausgehen und die intensive Entwicklung der modernen Logikforschung allenfalls andeutungsweise berücksichtigen. Demgegenüber versucht die vorliegende Schrift einen ersten Schritt zur Auswertung der modernen Logik für die Jurisprudenz zu vollziehen. Es versteht sich von selbst, daB die bei solcher Gelegenheit herangezogenen logischen Hilfsmittel aus der Sicht des Spezialisten im Bereich der neuen Logik sehr elementar erscheinen. Diese Beschränkung eröffnete aber die Möglichkeit, zu versuchen, das Thema so zu behandeln, daB die Darstel lung auch dem Nichtgeübten les bar und verständlich bleibt. Irgendwelche Kenntnisse aus der Logiktheorie werden nicht vorausgesetzt. Es war daher notwendig, zugleich eine Einführung in die Grundbegriffe und elementaren Haupttechniken der modernen Logik zu geben. Insoweit könnten die vor liegenden Untersuchungen vor allem in ihren Abschnitten I und 11 auch für Nicht juristen von Interesse sein.
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§ 1. Begriff der juristischen Logik 1. Wenn im folgenden von juristischer Logik und einigen ihrer Probleme die Rede sein soll, so bedarf es zunächst einer Angabe dessen, was im Zu sammenhang dieser Untersuchungen unter Logik verstanden wird. Der Aus druck Logik wird im Rahmen der Philosophie sowohl als auch innerhalb der Einzelwissenschaften in mehreren, oftmals erheblich voneinander abweichen den Bedeutungen verwandt. Der Sprachgebrauch ist sogar derart schillernd, daß einer scharfen Definition, sofern sie sich an den üblichen Sprachgebrauch anschließen soll, nicht unerhebliche Schwierigkeiten im Wege stehen, denn bekanntlich spricht man von materialer, formaler, transzendentaler, regio naler, reiner, angewandter, theoretischer, praktischer, hermeneutischer, rea ler, natürlicher, klassischer und moderner Logik, um nur einige der zahl 1 reichen Wortverknüpfungen herauszugreifen • Für die hier anzustellenden Überlegungen vereinfacht sich jedoch die Frage nach einer passenden Definition. Während nämlich die Ansichten darüber, was man etwa unter materialer oder transzendentaler Logik zu verstehen habe, weitgehend divergieren, gilt für den Begriff der formalen Logik cum grano salis das Gegenteil.
Häftad, Tyska, 2014
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§ 1. Begriff der juristischen Logik 1. Wenn im folgenden von juristischer Logik und einigen ihrer Probleme die Rede sein soll, so bedarf es zunächst einer Angabe dessen, was im Zu sammenhang dieser Untersuchungen unter Logik verstanden wird. Der Aus druck Logik wird im Rahmen der Philosophie sowohl als auch innerhalb der Einzelwissenschaften in mehreren, oftmals erheblich voneinander abweichen den Bedeutungen verwandt. Der Sprachgebrauch ist sogar derart schillernd, daß einer scharfen Definition, sofern sie sich an den üblichen Sprachgebrauch anschließen soll, nicht unerhebliche Schwierigkeiten im Wege stehen, denn bekanntlich spricht man von materialer, formaler, transzendentaler, regio naler, reiner, angewandter, theoretischer, praktischer, hermeneutischer, rea ler, natürlicher, klassischer und moderner Logik, um nur einige der zahl 1 reichen Wortverknüpfungen herauszugreifen • Für die hier anzustellenden Überlegungen vereinfacht sich jedoch die Frage nach einer passenden Definition. Während nämlich die Ansichten darüber, was man etwa unter materialer oder transzendentaler Logik zu verstehen habe, weitgehend divergieren, gilt für den Begriff der formalen Logik cum grano salis das Gegenteil.
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PDF, Tyska, 2013519 kr
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§ 1. Begriff der juristischen Logik 1. Wenn im folgenden von juristischer Logik und einigen ihrer Probleme die Rede sein soll, so bedarf es zunächst einer Angabe dessen, was im Zu sammenhang dieser Untersuchungen unter Logik verstanden wird. Der Aus druck Logik wird im Rahmen der Philosophie sowohl als auch innerhalb der Einzelwissenschaften in mehreren, oftmals erheblich voneinander abweichen den Bedeutungen verwandt. Der Sprachgebrauch ist sogar derart schillernd, daß einer scharfen Definition, sofern sie sich an den üblichen Sprachgebrauch anschließen soll, nicht unerhebliche Schwierigkeiten im Wege stehen, denn bekanntlich spricht man von materialer, formaler, transzendentaler, regio naler, reiner, angewandter, theoretischer, praktischer, hermeneutischer, rea ler, natürlicher, klassischer und moderner Logik, um nur einige der zahl reichen Wortverknüpfungen herauszugreifen 1. Für die hier anzustellenden überlegungen vereinfacht sich jedoch die Frage nach einer passenden Definition. Während nämlich die Ansichten darüber, was man etwa unter materialer oder transzendentaler Logik zu verstehen habe, weitgehend divergieren, gilt für den Begriff der formalen Logik cum grano salis das Gegenteil. Schließt man sich an die zweckmäßige und ein deutige Terminologie von SCHOLZ an und geht von dem Oberbegriff einer Wissenschaftslehre aus, unter der die Lehre vom Rüstzeug der wissenschaft lichen Erkenntnisgewinnung im weitesten Sinne zu verstehen ist, so darf man die formale Logik denjenigen Teil dieser Wissenschaftslehre nennen, der die zum Aufbau irgendeiner Wissenschaft erforderlichen Schluß regeln formu liert und zugleich alles das liefert, was für eine exakte Formulierung dieser Regeln erforderlich ist 2.