Der Einfluss der Erfahrung auf die tatrichterliche Sachverhaltsfeststellung
Zum "strafprozessualen" Anscheinsbeweis
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Dass im Strafprozess nicht um das Recht, sondern primär um Tatsachen gestritten wird, mag den Außenstehenden verwundern, versteht sich für den Praktiker aber von selbst. Der Grund liegt hierfür im Wesen des gerichtlichen Verfahrens: Der Richter soll über eine in der Vergangenheit liegende Tat urteilen, bei der er nicht dabei war. Er muss sich mittelbar im Rahmen der Beweisaufnahme Kenntnis verschaffen. Streitigkeiten um den Sachverhalt und Fehlurteile sind vorprogrammiert. Mit der vorliegenden Arbeit soll auch das bis heute überfällige Modell einer rationalen Tatsachenfeststellung entwickelt werden.