Biset Sena Güneş befasst sich mit den Unterschieden zwischen der Europäischen Erbrechtsverordnung, dem türkischen Gesetz zum Internationalen Privatrecht von 2007 und dem türkisch-deutschen Nachlassabkommen von 1929. Sie bietet damit eine drittstaatliche Perspektive auf die Europäische Erbrechtsverordnung und zeigt insbesondere ihr Zusammenspiel mit den türkischen und vertraglichen Vorschriften auf.