Magisterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14,5, Deutsche Hochschule der Polizei , Sprache: Deutsch, Abstract: Vertrauenspersonen (V-Personen) sind Privatpersonen, deren planmaige und dauerhafte Zusammenarbeit mit den Polizeibehorden oder den Nachrichtendiensten Dritten nicht bekannt ist. Ihr Einsatz ist aufgrund diverser Skandale und spezifischer Problematiken sowohl im politischen als auch zivilgesellschaftlichen Raum immer wieder Teil kontroverser Diskurse. So existieren aktuell etwa Entschlie ungsantrage der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke sowie eine Beschlussempfehlung des Ausschusses fur Recht und Verbraucherschutz zur konsequenteren Regelung des V-Personenwesens. Die Polizeigesetze der Lander und des Bundes sowie die Gesetze uber die Nachrichtendienste normieren unterschiedlich detaillierte Ermachtigungsgrundlagen fur den Einsatz von V-Personen zu Zwecken der Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlichen Tatigkeiten. Anders stellt sich die Gesetzgebung im Bereich der Strafverfolgung dar, da das V-Personenwesen nicht explizit durch die Strafprozessordnung (StPO) kodifiziert wird. Stattdessen wird die Ma nahme auf die strafprozessualen Ermittlungsgeneralklauseln der 161, 163 StPO i.V.m. Anlage D der RiStBV gestutzt. Diese Rechtslage wird im Rahmen der Masterarbeit aus verschiedenen Perspektiven analysiert. Im Verlauf des Forschungsprozesses wird dabei erlautert, wie V-Personen im Kontext vergleichbarer verdeckter personaler Ermittlungsmethoden einzuordnen sind, wie die verschiedenen Teilbereiche der einschlagigen Sicherheitsgesetzgebung (Gefahrenabwehrrecht, Recht der Nachrichtendienste, Strafprozessrecht) das V-Personenwesen regeln, wie dies zu bewerten ist und weshalb eine Harmonisierung der entsprechenden Sicherheitsgesetzgebung angemessen erscheint. Weiterhin wird der bestehende rechtspolitische Diskurs hinsichtlich einer Regelung ausgewertet und kontextualisiert. Im Ergebnis werden sowohl juristische als auch rechtspolitische Erfordernisse hinsichtlich einer Normierung des V-Personenwesens im Strafprozessrecht gesehen. In Anbetracht der legislativen Erfordernisse soll final ein Gesetzesentwurf aufzeigen, wie eine Kodifizierung des V-Personenwesens im Strafprozessrecht ausgestaltet werden kann, um den rechtsstaatlichen Anforderungen zu genugen, ohne dabei den erheblichen Einsatzwert von V-Personen zu gefahrden.