Das Verschwindenlassen politisch missliebiger Personen war und ist ein beliebtes Machtmittel zur Sicherung staatlicher Gewalt. In Europa lasst sich dies bis zu den lettres de cachet im vorrevolutionaren Frankreich zuruckverfolgen. Als Massenphanomen trat es jedoch erst im 20. Jahrhundert auf. Neben dem Nacht-und-Nebel-Erlass des Dritten Reichs ist dies auf die alliierte Internierungspraxis und schlielich die "e;Schweigelager"e; in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands als "e;Kind"e; der russischen Lager des Archipels GULAG zuruckzufuhren. Diese Einflusse auf die Entstehung der deutschen Nachkriegsverfassungen der Lander und des Grundgesetzes werden - erstmalig - aufgezeigt. Ferner erfolgt eine Exegese des geltenden Rechts einschlielich einer empirischen Umfrage zur Rechtsanwendung. Diese Umfrage hat ergeben, dass die Rechtspraxis - contra legem - Art. 104 Abs. 4 GG, 114 b StPO nicht als Benachrichtigungspflicht, sondern nur als ein Recht auf Benachrichtigung ausgestaltet. Schlielich wurde ein Schema fur die Handhabung von kritischen Fallen in der Praxis (zum Beispiel der Wunsch des Verhafteten auf Unterlassen der Benachrichtigung oder keine Erreichbarkeit von Angehorigen) erarbeitet und der volkerrechtliche Tatbestand des "e;zwangsweisen Verschwindenlassens"e; als Verbrechen gegen die Menschlichkeit beleuchtet.