Am 19. Oktober 2006 hat das Bundesverfassungsgericht eine extreme Haushaltsnotlage des Landes Berlin nicht anerkannt. Die Folgen des Urteils reichen weit über Berlin hinaus, da Fehlanreize zu übermäßiger Verschuldung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland weiterhin bestehen. Zudem ergeben sich aus dem Urteil viele konkrete Fragen. Was bedeutet es für die Finanzlagen Berlins, des Bundes und der anderen Länder? Welche Konsequenzen erwachsen daraus für die Föderalismuskommission II und für die zukünftige Gestaltung des deutschen Föderalismus? Wie kann man die deutschen Gebietskörperschaften aus der Haftungsverflechtung entlassen? Was kann man von anderen Staaten im Umgang mit extremen Haushaltsnotlagen oder gar Insolvenzen von Gebietskörperschaften lernen? Welche Schlüsse werden die Kapitalmärkte aus dem Urteil ziehen? Wie werden die Kreditrisiken von Bund und Ländern künftig bewertet? Wie wird ihre Bonität bestimmt? Diesem Fragenkomplex widmen sich renommierte Föderalismusexperten aus den Bereichen Finanzwissenschaft, Jura und Finanzmarktanalyse, die die spezifische Problematik Berlins seit Jahren verfolgen, sowie herausragende Politiker von Bund und Ländern.
Im März 2007 haben Bundestag und Bundesrat die Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II) ins Leben gerufen, um die Finanzbeziehungen in der Bundesrepublik Deutschland neu zu ordnen. Die Vorschläge zu einer Reform öffentlicher Verschuldungsregeln reichen von einem vollständigen Verschuldungsverbot für Bund und Länder, über ausgefeilte Frühwarnsysteme und (konjunkturabhängige) Schuldenbremsen bis hin zur Auflösung der Solidargemeinschaft von Bund und Ländern und der Insolvenzfähigkeit von Ländern. Fast ebenso umfangreich sind die Reformvorschläge im Hinblick auf die Einnahmekompetenz der Bundesländer. Auf der einen Seite stehen die Verfechter der These, dass nur ein Festhalten am Status quo die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland sichern kann; auf der anderen Seite gibt es Vertreter, die ein Zuschlagrecht der Länder oder gar die vollständige Steuerautonomie der Länder bei einzelnen Steuern favorisieren. Das Buch beleuchtet die Fragestellungen aus ökonomischer und juristischer Perspektive.
Am 19. Oktober 2006 hat das Bundesverfassungsgericht eine extreme Haushaltsnotlage des Landes Berlin nicht anerkannt. Die Folgen des Urteils reichen weit über Berlin hinaus, da Fehlanreize zu übermäßiger Verschuldung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland weiterhin bestehen. Zudem ergeben sich aus dem Urteil viele konkrete Fragen. Was bedeutet es für die Finanzlagen Berlins, des Bundes und der anderen Länder? Welche Konsequenzen erwachsen daraus für die Föderalismuskommission II und für die zukünftige Gestaltung des deutschen Föderalismus? Wie kann man die deutschen Gebietskörperschaften aus der Haftungsverflechtung entlassen? Was kann man von anderen Staaten im Umgang mit extremen Haushaltsnotlagen oder gar Insolvenzen von Gebietskörperschaften lernen? Welche Schlüsse werden die Kapitalmärkte aus dem Urteil ziehen? Wie werden die Kreditrisiken von Bund und Ländern künftig bewertet? Wie wird ihre Bonität bestimmt? Diesem Fragenkomplex widmen sich renommierte Föderalismusexperten aus den Bereichen Finanzwissenschaft, Jura und Finanzmarktanalyse, die die spezifische Problematik Berlins seit Jahren verfolgen, sowie herausragende Politiker von Bund und Ländern.
Im März 2007 haben Bundestag und Bundesrat die Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II) ins Leben gerufen, um die Finanzbeziehungen in der Bundesrepublik Deutschland neu zu ordnen. Die Vorschläge zu einer Reform öffentlicher Verschuldungsregeln reichen von einem vollständigen Verschuldungsverbot für Bund und Länder, über ausgefeilte Frühwarnsysteme und (konjunkturabhängige) Schuldenbremsen bis hin zur Auflösung der Solidargemeinschaft von Bund und Ländern und der Insolvenzfähigkeit von Ländern. Fast ebenso umfangreich sind die Reformvorschläge im Hinblick auf die Einnahmekompetenz der Bundesländer. Auf der einen Seite stehen die Verfechter der These, dass nur ein Festhalten am Status quo die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland sichern kann; auf der anderen Seite gibt es Vertreter, die ein Zuschlagrecht der Länder oder gar die vollständige Steuerautonomie der Länder bei einzelnen Steuern favorisieren. Das Buch beleuchtet die Fragestellungen aus ökonomischer und juristischer Perspektive.