Gudrun Hochmayr – författare
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PDF, Tyska, 20191 194 kr
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Seit dem 6. Strafrechtsreformgesetz 1998 gibt es im deutschen Strafgesetzbuch Strafschärfungen für das Beisichführen eines "gefährlichen Werkzeugs". Die Versuche, den Begriff des gefährlichen Werkzeugs hinreichend präzise auszulegen, gelten als gescheitert. Allerdings gibt es kaum Überlegungen dazu, wie die vom BGH angeregte "adäquate Neufassung des Gesetzes" erfolgen könnte. Mit dem Ziel einer sachgerechten Novellierung wurden die Regelungsmodelle in neun Ländern verglichen. Der Vergleich wird eingerahmt von einer rechtshistorischen Darstellung des Diebstahls mit Waffen. Der rechtsvergleichende Querschnitt fasst die Lösungsmodelle analysierend zusammen und bewertet sie. Reformüberlegungen schließen den Sammelband ab. Die Herausgeberin ist Inhaberin der Professur für Strafrecht, insb. Europäisches Strafrecht und Völkerstrafrecht, an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) mit dem Forschungsschwerpunkt der Strafrechtsvergleichung.Mit Beiträgen vonIsidoro Blanco Cordero, Andreas Eicker, Margareth Helfer, Gudrun Hochmayr, Johannes Keiler, Aleksandra Ligocka, Maciej Małolepszy, Wolfgang Schild, Kurt Schmoller, Zsolt Szomora, Stephen Thaman
Häftad, Tyska, 2017
937 kr
Tillfälligt slut
Polen und Deutschland haben neue rechtliche Instrumente eingeführt, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen und die Betroffenen zu entschädigen: Polen 2004 die Verzögerungsbeschwerde, Deutschland 2011 die Entschädigungsklage, die eine Verzögerungsrüge voraussetzt. Das hat weitere Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer nicht verhindert. Eine im Herbst 2016 in Warschau abgehaltene deutsch-polnische Tagung von Rechtswissenschaftlern und Richtern oberster Gerichte hat eine kritische Bestandsaufnahme vorgenommen und Überlegungen zu Lösungen angestellt, die mit der Europäischen Menschrechtskonvention in Einklang stehen. Neben einer überlangen Dauer von Verfahren vor dem EuGH wurde schließlich das Problem der überlangen Verfahrensdauer vor Verfassungsgerichten erörtert, für das in Polen eine gesetzliche Regelung noch aussteht.