Prozesse mit Opferbeteiligung sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass sich die (bestreitende) Erklärung des Angeklagten und die belastende Aussage der Zeugen gegenüberstehen. Das den Anklagevorwurf prüfende Gericht steht vor besonderen Schwierigkeiten, ein richtiges Urteil zu finden.°°Mit Band 3 von "Die Erhebung und Bewertung der Zeugenaussage im Strafprozess" setzt der Arbeitskreis "Psychologie im Strafverfahren" seine Veröffentlichungen für Praktiker fort. °°Die enthaltenen Beiträge befassen sich mit der Problematik aus verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen und spiegeln den interdisziplinären Dialog wider, der sich im Schwerpunkt um die aussagepsychologische und beweiswürdigende Erhebung und Bewertung von Aussagen im Strafverfahren rankt.°°Das Buch wendet sich an Juristen aller Fachrichtungen, die sich mit dem Strafprozess beschäftigen, wie auch an Psychologen, die auf dem Gebiet der Rechtspsychologie sowie dem der Aussagepsychologie wissenschaftlich und praktisch arbeiten.°°Die Herausgeber Deckers und Köhnken stehen für einen reichen Erfahrungsschatz in Theorie und Praxis.°°
Der Arbeitskreis "Psychologie im Strafverfahren" unternimmt den Versuch, aussagepsychologische mit sozial- und gedächtnispsychologischer Grundlagenvermittlung zu verknüpfen, psychiatrisch-neurologische Aspekte der Aussagefähigkeit zu beleuchten sowie den interdisziplinären Bogen zur juristischen Betrachtung und forensischen Verwertung der Materien zu schlagen. °°°°Das Ziel: Einerseits, den Rapport durch Auskunftspersonen sachgerecht auf Wirklichkeitstreue überprüfen und bewerten zu lernen. Andererseits, zur Integration wissenschaftlicher Erkenntnisse in Gerichtsverfahren, Sachaufklärung und Urteilsfindung beizutragen.°°°°Dieser wechselseitige Lernprozess wendet sich an beide Seiten: Die Aussagepsychologie, dass sie wissenschaftliche Qualitätssicherung und -verbesserung betreibe. Die Juristen, dass sie die Erhebung und Bewertung von Aussagen aus routinierter Erfahrung auf ein wissenschaftsbasiertes und der Unschuldsvermutung verpflichtetes Niveau heben und lernen, aussagepsychologische und psychiatrische Gutachten zu verstehen, kritisch zu hinterfragen und schließlich eine eigene Entscheidung zu treffen.
Der Arbeitskreis "Psychologie im Strafverfahren" unternimmt den Versuch, aussagepsychologische mit sozial- und gedächtnispsychologischer Grundlagenvermittlung zu verknüpfen, psychiatrisch-neurologische Aspekte der Aussagefähigkeit zu beleuchten sowie den interdisziplinären Bogen zur juristischen Betrachtung und forensischen Verwertung der Materien zu schlagen.Band 5 berichtet vom neuesten Stand der Beweiswürdigung nach § 261 StPO bei "Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen", den Bedingungen therapeutischer Hilfe für fragliche Opfer im laufenden Strafverfahren, den Besonderheiten für die aussagepsychologische Gutachtenerstattung in OEG-Verfahren (Verfahren vor den Sozialgerichten), möglichen schädlichen Einflüssen auf die Sachaufklärung durch Opferhilfsorganisationen sowie Erfahrungen mit neuen Vernehmungsmethoden wie dem erweiterten kognitiven Interview. Schließlich befasst sich ein Beitrag aus dem psychiatrischen Fach mit Drogen- und Medikamenteneinflüssen auf die Aussagefähigkeit einer Auskunftsperson.
Die Reihe wird fortgesetzt mit den Themen der Veranstaltung des AK Psychologie im Strafverfahren 2022: Interdisziplinäre Betrachtung der Widerstands(un)fähigkeit im Lichte des § 177 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 StGB. Juristisch, aussage- und psychowissenschaftlich beleuchten die Beiträge die Herausforderungen, die die Reform des § 177 StGB mit sich gebracht hat. Mit der Gesetzesnovelle scheint die strafrechtliche und auch psychowissenschaftliche Bewertung nicht einfacher geworden zu sein. Umso mehr erscheint es geboten, die (sexual-)wissenschaftlichen Fortschritte für den Strafprozess zu nutzen. Damit ist auch die Resilienz als Teil von Vermeidungsstrategien angesprochen. Zu den Themen der Veranstaltung kommen zusätzlich hinzu: der Konflikt zwischen Unschuldsvermutung und Opferschutztopoi, die Sachaufklärung mittels Beweissicherung über elektronische Datenträger, die Schadensersatzforderung bei einem grob fahrlässigen oder vorsätzlich fehlerhaften Sachverständigengutachten, die hohen Hürden für die zivilrechtliche Durchsetzung und die mögliche Verwendung des "Obergutachtens" für ein Wiederaufnahmeverfahren.
Zeugenaussagen im Kontext der juristischen Aufarbeitung von Kindesmissbrauch stellen Prozessbeteiligte vor besondere Herausforderungen. Aus revisionsrichterlicher Sicht wird hier die Beweiswürdigung näher beleuchtet. Psychowissenschaftlich sind verschiedene, aufeinander bauende und sich ergänzende Beiträge enthalten, die die Themen Gedächtnis und Erinnerungen, mögliche oder vermeintliche Alternativen zur Aussagepsychologie und der – gefährdeten – Wissenschaftsorientierung in Sexualstrafverfahren aufgreifen.Ein besonderer Fokus liegt auf dem Phänomen der ritualisierten sexuellen Gewalt und mind-control, denen kritisch und mit Gegenargumenten begegnet wird. Bezogen auf die Notwendigkeit der Verwissenschaftlichung behandeln abschließend der psychowissenschaftliche – die empirische Forschung beleuchtende – sowie der juristische Beitrag zu Sexpuppen mit insbesondere kindlichem Erscheinungsbild Fragen zu empirischen Erkenntnissen versus Emotionalisierungen und Moralisierungen in der Gesetzgebung.
Das Thema "Sexueller Kindesmissbrauch – ein Blick auf (mögliche) Täter:innen und (mögliche) Opfer" bildete den Rahmen der 24. Tagung des "AK Psychologie im Strafverfahren".Mit einer Polemik startend, die sich an der Kritik an der Aussagepsychologie abarbeitet und ein Gegengewicht setzt, beschäftigen sich die in diesem Band zusammengetragenen Beiträge näher mit der Wiederaufnahme-Problematik sowie den dortigen Hürden für Verurteilte und den aussagepsychologischen Implikationen wie auch mit dem Erinnern und Offenbaren von sexuellem Missbrauch und kontinuierlichen versus wiederentdeckten Erinnerungen. Auch Konsument:innen von Missbrauchsabbildungen werden in den Blick genommen. Angereichert wird der Band diesmal mit Beiträgen aus der Abschlussdiskussion, die sich in interdisziplinärer Hinsicht mit der audiovisuellen Vernehmung von Zeug:innen, der Surrogat-Funktion und dem Transfer (vernehmungsersetzende Vorführung) auseinandersetzen. Außerdem beleuchten sie Unsicherheiten, Herausforderungen und Chancen mit §§ 58a, 255a StPO aus ihren jeweiligen Perspektiven (richterliche, polizeiliche, aussagepsychologische und Strafverteidiger-Sicht).