Jan Henrik Klement – författare
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Tyska, 2023242 kr
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Die Anfängerhausarbeit im Staatsrecht ist ein Baustein für die Leistungsnachweise der Zwischenprüfung an nahezu allen juristischen Fakultäten. Häufig kommt diese in Gestalt einer Ferienhausarbeit am Ende des 2./3. Semesters auf die Anfänger im Staatsrecht zu. Die wissenschaftliche Arbeitsweise, ein stringenter Lösungsweg mit Stellungnahme zu allen im Sachverhalt aufgeworfenen Problemen und schließlich die formale Abfassung der Arbeit bedeutet für Studienanfängerinnen und -anfänger absolutes Neuland.Dieses Anleitungsbuch liefert einen auf die Probleme zu Studienbeginn zugeschnittenen Leitfaden zur Herangehensweise und formalen Bearbeitung einer Hausarbeit und zehn nachvollziehbar und mustergültig gelöste Fälle. Das Werk bietet also kompaktes Prüfungstraining aus einem Guss. Es ist inhaltlich eng verzahnt mit den Schwerpunkte-Lehrbüchern von Kingreen/Poscher, Grundrechte. Staatsrecht II, und Degenhart, Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht.Für die Neuauflage wurden sämtliche Kapitel und Hausarbeiten überarbeitet und aktualisiert. Hinzugekommen ist eine Fallbearbeitung zu grundrechtlichen Fragen einer Impfpflicht. Das Kapitel "Gestaltungsrichtlinien" behandelt vertiefter als zuvor die an Bedeutung gewinnenden Online-Quellen (einschließlich Blogs). Den Leserinnen und Lesern ist ein gewinnbringender Fundus an Prüfungs- und Lehrerfahrung weiterhin sicher!
Del 8 - Grundlagen der Rechtswissenschaft
Verantwortung
Funktion und Legitimation eines Begriffs im Öffentlichen Recht
Häftad, Tyska, 2006
2 217 kr
Tillfälligt slut
Den Begriff der Verantwortung stellen die einen als "großes Wort" (Di Fabio) in den Mittelpunkt des modernen Rechtssystems; andere kritisieren ihn als "endemisch" und zu unbestimmt. In der Philosophie ist eine "Kritik der Verantwortung" schon geschrieben. Im Recht hingegen fehlte es bislang an einer monographischen Rekonstruktion der Karriere des Begriffs. Jan Henrik Klement zeigt, daß Verantwortung kein neuer Grundbegriff des Öffentlichen Rechts ist, sondern sich auf bekannte Grundbegriffe wie Erlaubnis, Pflicht, Zuständigkeit, Kompetenz und Befugnis zurückführen läßt. Verantwortung ist allerdings ein Brückenbegriff zwischen diesen formalen Kategorien, wie sie inhaltlich ein Brückenbegriff zwischen Recht, Moral und Politik ist und modal die Grenze zwischen Faktizität und Normativität mitunter überspielt. Als heuristischer und als symbolischer Rechtsbegriff sowie als Rechtsbegriff im engeren Sinne ist Verantwortung ein Leitbegriff der Evolution des Öffentlichen Rechts. Um das zu zeigen, verbindet der Autor rechtsphilosophische und rechtstheoretische Ansätze mit anwendungsorientierter Rechtsdogmatik. Er befaßt sich unter anderem mit der Verantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht, der Produktverantwortung, der Eigenverantwortung in der kommunalen Selbstverwaltung, der Umweltverantwortung, der Gewährleistungsverantwortung, der Gemeinwohlverantwortung, dem verwaltungswissenschaftlichen Diskurs über Verantwortungsteilung und mit Regierungsverantwortung, einem zentralen Begriff der Osho- und Glykol-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein Schwerpunkt ist die Analyse der Funktionen des Verantwortungsbegriffs in der Grundrechtsdogmatik.
Del 246 - Jus Publicum
Wettbewerbsfreiheit
Bausteine einer europäischen Grundrechtstheorie
Inbunden, Tyska, 2015
2 139 kr
Tillfälligt slut
Die europäische Wettbewerbsgemeinschaft ist in Bewegung geraten. Unter dem Panier des "More Economic Approach" und des Regulierungsrechts wird nicht mehr der unsichtbaren Hand vertraut, sondern mit sichtbarer Hand regiert. Der Wettbewerb, früher Inbegriff einer herrschaftsfreien Ordnung, wird als Mittel zur Herstellung von Gemeinwohl thematisiert. Taugt der Schutz des freien und unverfälschten Wettbewerbs noch als positives Ziel und normativer Fluchtpunkt des europäischen Wirtschaftsrechts? Oder sind die Europäische Union und ihr Wettbewerbsrecht von den Grundrechten her neu zu denken? Gibt es gar ein eigenes Grundrecht auf Wettbewerbsfreiheit? Jan Henrik Klement wendet sich dagegen, Freiheit und Ordnung in einem institutionellen Freiheitsbegriff zu amalgamieren und das europäische Recht zu vergrundrechtlichen. Am Beispiel des Kartellrechts zeigt er aber auch, dass die Grundrechte nicht bloß "systemfremde" Zutaten des Wettbewerbsrechts sind. Seine auf einem individuellen Freiheitsverständnis beruhende Grundrechtstheorie versteht die Grundrechte vielmehr als eigenständige Faktoren im Entdeckungsverfahren der Rechtserzeugung, das zwischen den Zielen der Freiheit, Gerechtigkeit und Nützlichkeit vermittelt.