Handliche ArbeitshilfeDas Buch ist als schnelles Nachschlagewerk zum nordrhein-westfälischen Polizeirecht konzipiert. Es dient der fachlichen Unterstützung bei gefahrenabwehrenden Maßnahmen und Handlungen, insbesondere durch Polizeibeamtinnen und -beamte des operativen Dienstes (Wach-, Bezirks- und Ermittlungsdienst, Einsatzkräfte).Schneller Zugriff auf Gesetzestexte und ErläuterungenDie Autoren ermöglichen den schnellen Zugriff auf die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen einschließlich der Ausführungsbestimmungen (Formvorschriften etc.) und vermitteln dazu stichwortartig wichtige Informationen und juristische Hintergründe.Abgedruckt sind dasPolizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) undAuszüge der entsprechenden Verwaltungsvorschrift.Erläutert werden u.a.die polizeilichen Befugnisse und deren Voraussetzungen und Grenzen (u.a. Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, Ermessen),die einzelnen Ermächtigungsgrundlagen nach dem PolG NRW (Identitätsfeststellung, Datenerhebung, Bodycam, Datenspeicherung, Platzverweis, Gewahrsam, Sicherstellung, Zwangsmaßnahmen),die Abgrenzung zu Maßnahmen nach der Strafprozessordnung.Das Werk hilft dabei, die persönliche Entscheidungssicherheit der Beamtinnen und Beamten zu verbessern. Durch das handliche Format lässt sich das Buch leicht mitführen und ist jederzeit "einsatzbereit".
Handliche ArbeitshilfeDas Buch ist als schnelles Nachschlagewerk zum nordrhein-westfälischen Polizeirecht konzipiert. Es dient der fachlichen Unterstützung bei gefahrenabwehrenden Maßnahmen und Handlungen, insbesondere durch Polizeibeamtinnen und -beamte des operativen Dienstes (Wach-, Bezirks- und Ermittlungsdienst, Einsatzkräfte).Schneller Zugriff auf Gesetzestexte und ErläuterungenDie Autoren ermöglichen den schnellen Zugriff auf die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen einschließlich der Ausführungsbestimmungen (Formvorschriften etc.) und vermitteln dazu stichwortartig wichtige Informationen und juristische Hintergründe.Abgedruckt sind dasPolizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) undAuszüge der entsprechenden Verwaltungsvorschrift.Erläutert werden u.a.die polizeilichen Befugnisse und deren Voraussetzungen und Grenzen (u.a. Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, Ermessen),die einzelnen Ermächtigungsgrundlagen nach dem PolG NRW (Identitätsfeststellung, Datenerhebung, Bodycam, Datenspeicherung, Platzverweis, Gewahrsam, Sicherstellung, Zwangsmaßnahmen),die Abgrenzung zu Maßnahmen nach der Strafprozessordnung.Das Werk hilft dabei, die persönliche Entscheidungssicherheit der Beamtinnen und Beamten zu verbessern. Durch das handliche Format lässt sich das Buch leicht mitführen und ist jederzeit "einsatzbereit".
Auf aktuellem StandDie 4. Auflage der praktischen Textsammlung ist auf dem Stand 13.12.2025 (Achtes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen).Rascher ZugriffDie bewährte Broschüre ermöglicht den raschen Zugriff auf die gesetzlichen Regelungen des Polizeigesetzes, Polizeiorganisationsgesetzes sowie Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW, POG NRW, OBG). Dank des handlichen Formats kann die Textausgabe immer und überall genutzt werden.Die jüngsten ReformenDie Änderungen seit der Vorauflage wurden u.a. durch die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) notwendig:Der BVerfG-Beschluss vom 14.11.2024 (1 BvL 3/22) zur längerfristigen Observation (§ 16a PolG NRW) und zu verdeckten Bildaufnahmen bzw. ‑aufzeichnungen (§ 17 PolG NRW) hat den nordrhein-westfälischen Landtag dazu veranlasst, die Eingriffsschwellen und den Rechtsgüterschutz beider Befugnisse anzupassen.Zudem wurden die Regelungen über die automatisierte Datenanalyse und den Einsatz künstlicher Intelligenz (§ 23 Abs. 6 PolG NRW) an die jüngste Rechtsprechung vom 16. 2.2023 (1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20 – Automatisierte Datenanalyse) angepasst sowie eine Rechtsgrundlage für die Entwicklung von IT-Produkten geschaffen(§ 24b PolG NRW).Schutz vor häuslicher GewaltIm Interesse eines wirksamen Schutzes vor häuslicher Gewalt hat der Gesetzgeber die Fristen für die Dauer von Wohnungsverweisungen und Rückkehrverboten von bisher jeweils zehn Tagen auf künftig jeweils 14 Tage verlängert (§ 34a Abs. 5 PolG NRW). Parallel dazu wurde die maximale Dauer einer Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung dieser Maßnahmen entsprechend ausgeweitet (§ 38 Abs. 2 Nr. 3 PolG NRW).»Spanisches Modell«Schließlich wurde der Anwendungsbereich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 PolG NRW) in Bezug auf den zu schützenden Personenkreis sowie den örtlichen Wirkbereich (über die unmittelbare Umgebung der Wohnung hinaus) erweitert. Das »spanische Modell« ist nun auch für diese Fallgruppe zugelassen.