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In der Vorrede zur ersten Auflage der Religionsschrift macht Kant unmissverständlich klar, dass der zur Moral verbundene Mensch der „Idee eines Wesens über ihm" nicht bedürfe. Damit ist aber nicht der Sinn und Zweck der nachfolgenden Schrift bestritten, sondern lediglich klargestellt, dass auch Religion und Kirchenglauben unter dem Prinzipat des Autonomiegedankens stehen. Ausgehend von dieser Feststellung entwickelt Kant eine in vier Stücke gegliederte Schrift, die nicht nur den aufgeklärten Umgang mit positiven Religionen beschreibt, sondern die auch die moralphilosophischen Schriften der 1780er Jahre bisweilen ergänzt, bisweilen modifiziert. So wird beispielsweise die Sphäre moralischer Verbindlichkeiten um eine Gattungspflicht, nämlich eine Pflicht „des menschlichen Geschlechts gegen sich selbst" erweitert und auch das in den Bereich der Anthropologie fallende Theorem des „Hanges zum Bösen" erweist sich als in hohem Maße diskutabel. Dass zu alledem das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, zeigt die in den letzten Jahrzehnten wieder anhebende Diskussion, der der vorliegende Band Rechnung trägt, indem er zu etwa gleichen Teilen historisch und systematisch ausgerichtet ist und vieles an interessanten Neubewertungen bereithält.
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In der Vorrede zur ersten Auflage der Religionsschrift macht Kant unmissverständlich klar, dass der zur Moral verbundene Mensch der „Idee eines Wesens über ihm" nicht bedürfe. Damit ist aber nicht der Sinn und Zweck der nachfolgenden Schrift bestritten, sondern lediglich klargestellt, dass auch Religion und Kirchenglauben unter dem Prinzipat des Autonomiegedankens stehen. Ausgehend von dieser Feststellung entwickelt Kant eine in vier Stücke gegliederte Schrift, die nicht nur den aufgeklärten Umgang mit positiven Religionen beschreibt, sondern die auch die moralphilosophischen Schriften der 1780er Jahre bisweilen ergänzt, bisweilen modifiziert. So wird beispielsweise die Sphäre moralischer Verbindlichkeiten um eine Gattungspflicht, nämlich eine Pflicht „des menschlichen Geschlechts gegen sich selbst" erweitert und auch das in den Bereich der Anthropologie fallende Theorem des „Hanges zum Bösen" erweist sich als in hohem Maße diskutabel. Dass zu alledem das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, zeigt die in den letzten Jahrzehnten wieder anhebende Diskussion, der der vorliegende Band Rechnung trägt, indem er zu etwa gleichen Teilen historisch und systematisch ausgerichtet ist und vieles an interessanten Neubewertungen bereithält.
Offenbarung Bei Kant ALS Schematisch-Narrative Darstellung Moralischer Begriffe
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Die Arbeit stellt den als systematische Interpretation angelegten Versuch dar, die Art und Weise des Entstehens offenbarungsreligiöser Narration im Kontext von Kants Religionsphilosophie zu erklären. Im Sinne eines übergeordneten Beweisziels soll demonstriert werden, dass es letztlich Vernunft ist, die sich (in einem diffizilen, von Kant „Hypotypose“ genannten Prozess) ihre Gehalte unter Zuhilfenahme der Einbildungs- und Urteilskraft bildlich ‚vor Augen‘ stellt. So kann einerseits erklärt werden, warum sich der „Offenbarungsglaube“ in moralischer Hinsicht oftmals als defizient erweist (er hält das, was bloß (indirekte) Darstellung ist, für die Sache (den Vernunftbegriff) selbst), andererseits erlaubt der Zugriff über die kantische Vermögenslehre auch eine systematische Ableitung der in der ‚Religionsschrift‘ behandelten (und dort z. T. neu eingeführten) Ideen. In zahlreichen Einzelanalysen wird nachgewiesen, dass der erzählerische Fundus der verschiedenen Offenbarungsschriften (etwa Himmel, Hölle, Teufel, Gott (als Gesetzgeber, Regent und Richter) oder der ‚Idealmensch‘) letztlich dunkle Metaphysik darstellt, dass es sich also um als Konkreta gedachte Ideen einer noch unaufgeklärten (‚gemeinen‘) Vernunft handelt.
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