Die Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) stellt den weltweit ersten Versuch dar, den Einsatz künstlicher Intelligenz umfassend zu regulieren. Der Begriff der künstlichen Intelligenz wird für eine Vielzahl von Anwendungen und Funktionen zur automatisierten Datenverarbeitung und -umwandlung, Entscheidungsfindung und Machine Learning verwendet. Die KI-VO verfolgt das Ziel, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI-Systemen zu schaffen, der Innovation fördert und gleichzeitig Risiken minimiert. So soll letztlich ein sicheres, ethisch verantwortliches und transparentes Umfeld für KI-Technologiengewährleistet werden.Die KI-VO soll darüber hinaus Nutzen und Risiken von KI-Technologien in ein ausgewogenes Verhältnis bringen. Sie folgt dabei einem risikobasierten Ansatz, der den Einsatz von KI-Systemen in bestimmten Anwendungsszenarien verbietet oder von technisch-organisatorischen sowie regulatorischen Voraussetzungen abhängig macht. Zugleich kommt der KI-VO im gesamten Bereich der Marktregulierung zentrale Bedeutung zu, da diverse weitere Vorschriften auf sie Bezug nehmen und die KI-VO selbst diverse weitere Rechtsakte beeinflusst.Sämtliche Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Experten in dem Bereich der künstlichen Intelligenz. In diesem Kommentar beleuchten sie praxisnah die neuen, von der EU eingeführten, gesetzlichen Anforderungen an die Entwicklung, das Inverkehrbringen und den Einsatz von KI-Systemen.
Die Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) stellt den weltweit ersten Versuch dar, den Einsatz künstlicher Intelligenz umfassend zu regulieren. Der Begriff der künstlichen Intelligenz wird für eine Vielzahl von Anwendungen und Funktionen zur automatisierten Datenverarbeitung und -umwandlung, Entscheidungsfindung und Machine Learning verwendet. Die KI-VO verfolgt das Ziel, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI-Systemen zu schaffen, der Innovation fördert und gleichzeitig Risiken minimiert. So soll letztlich ein sicheres, ethisch verantwortliches und transparentes Umfeld für KI-Technologiengewährleistet werden.Die KI-VO soll darüber hinaus Nutzen und Risiken von KI-Technologien in ein ausgewogenes Verhältnis bringen. Sie folgt dabei einem risikobasierten Ansatz, der den Einsatz von KI-Systemen in bestimmten Anwendungsszenarien verbietet oder von technisch-organisatorischen sowie regulatorischen Voraussetzungen abhängig macht. Zugleich kommt der KI-VO im gesamten Bereich der Marktregulierung zentrale Bedeutung zu, da diverse weitere Vorschriften auf sie Bezug nehmen und die KI-VO selbst diverse weitere Rechtsakte beeinflusst.Sämtliche Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Experten in dem Bereich der künstlichen Intelligenz. In diesem Kommentar beleuchten sie praxisnah die neuen, von der EU eingeführten, gesetzlichen Anforderungen an die Entwicklung, das Inverkehrbringen und den Einsatz von KI-Systemen.
Del 26 - Veroeffentlichungen Des Instituts Fuer Deutsches Und Europae
Diese Arbeit zeigt Ansätze für eine einheitliche Auslegung des europäischen Beihilfen- und Vergaberechts auf. Hierfür wird zunächst der Anwendungsbereich beider Rechtsgebiete untersucht. Dabei wird gezeigt, dass die Regeln der Rechtsgebiete Konsequenz der europäischen Grundfreiheiten sind. Tatbestand und Rechtsfolgen beider Normenkomplexe werden unter Auswertung der existierenden Rechtsprechung gegenübergestellt. Diese Analyse führt zu dem Ergebnis, dass europäisches Beihilfen- und Vergaberecht nebeneinander anwendbar sind und sein müssen, um den Binnenmarkt mit einem System des unverfälschten Wettbewerbs aufrecht zu erhalten. Im weiteren Verlauf wird die Anwendbarkeit der zu den Art. 101ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) entwickelten Grundsätze auf das Beihilfenrecht begründet. Schließlich wird noch die Bedeutung des Art. 106 AEUV im Beihilfen- und Vergaberecht untersucht. Auch hierbei werden Harmonisierungsansätze aufgezeigt.