Female und servant Leadership, agile Leitung, kollegiale Führung: solche Konzepte sind in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur heute etabliert. Kaum bekannt ist, dass sie vielfach in christlichen Traditionen wurzeln und eine lange Geschichte aufweisen. Heft 2/2025 Leitung nimmt diese Ansätze und Methoden genauer in den Blick und entwickelt Perspektiven, wie sie neu – oder wieder – in kirchliche Strukturen integriert werden und als zukunftsfähige Formen von Leitung transformative Kraft entfalten können.
Papst Franziskus wünscht eine "heilsame Dezentralisierung" sowie die Stärkung der Synodalität in der Kirche und damit verbunden auch eine Aufwertung der Bischofskonferenzen. Um deren Status wird seit dem II. Vatikanum gerungen, sowohl in dogmatischer als auch in kirchenrechtlicher Hinsicht. Verwirklichen die Bischöfe einer Bischofskonferenz effektive Kollegialität oder sind sie bloß ein pastoraler Debattierklub, der unverbindliche Empfehlungen aussprechen darf? Wie weit reicht die Lehrkompetenz der Bischofskonferenz, vor allem, wenn diese sich nicht einig ist, wie beim sogenannten Kommunionstreit im Jahr 2018? Der Sammelband dokumentiert eine Münsteraner Tagung, bei der Theologietreibende aus Dogmatik und Kirchenrecht mit Akteuren und Beobachtern ins Gespräch gekommen sind. Mit Beiträgen u. a. von Bischof Franz-Josef Overbeck und Thomas Sternberg (Zentralkomitee der deutschen Katholiken).
Female und servant Leadership, agile Leitung, kollegiale Führung: solche Konzepte sind in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur heute etabliert. Kaum bekannt ist, dass sie vielfach in christlichen Traditionen wurzeln und eine lange Geschichte aufweisen. Heft 2/2025 Leitung nimmt diese Ansätze und Methoden genauer in den Blick und entwickelt Perspektiven, wie sie neu – oder wieder – in kirchliche Strukturen integriert werden und als zukunftsfähige Formen von Leitung transformative Kraft entfalten können.
Innertheologisch ist das Kirchenrecht als Dialogpartner oft nicht gefragt, vielmehr wird es eher als Grund für den Reformstau in der römisch-katholischen Kirche angesehen. In der Rechtstheorie ist jedoch unstrittig, dass das Kirchenrecht im Dialog mit der Systematik bezüglich der Legislative und im Dialog mit den praktischen Disziplinen im Rahmen der Rechtsapplikation steht. Dieser Band möchte den innertheologischen Dialog nach außen tragen und für die Theologie wie für die anderen Geisteswissenschaften fruchtbar machen. °°In vier Panels wollen die Autoren zum methodologischen und epistemologischen Austausch anregen: Panel I behandelt die Ambivalenz zwischen Kontingenz und kirchlicher Tradition; Panel II setzt sich mit den Prinzipien der Partikularität und Globalität auseinander; Panel III vertieft die Frage der Abhängigkeit zwischen religiösem und säkularem Recht und Panel IV reflektiert die Effektivität der säkularen und religiösen Strafzwecke.
Religionen und ihre Rechtssysteme sind im 21. Jahrhundert durch die Entwicklungen der Zeit erheblich herausgefordert. Dabei ist der Ausdruck "Zeichen der Zeit" zu einem oszillierenden Begriff zwischen den beiden Polen Tradition und Fortschritt in soziologischen, rechtlichen und vor allem religiösen Diskursen avanciert.Die Autorinnen und Autoren untersuchen, wie sich kulturelle Traditionen, kodifizierte Normen und religiöse Lehren auf Innovations- und Fortschrittsprozesse auswirken. An den Beispielen der Ehe, des Arbeitsrechts und des Rechtsschutzes wird dieses Verhältnis näher beleuchtet: Einerseits werden diese konstanten Faktoren der Stabilität als überholt – mitunter kontingent – angesehen. Damit einher gehen Forderungen nach einer reaktiven Haltung der zuständigen Institutionen zur Anpassung an die augenblickliche Lage. Der entgegengesetzte Standpunkt verlangt andererseits eine beständige Haltung, da er in einer Anpassung den drohenden Verlust der Stabilität und Identität sieht. Eine dritte Position sieht in den Stabilitätsfaktoren eine prokreative Kraft, die die Zeit prägt, sowie Fortschritt bewirkt, und damit selbst zum "Zeichen der Zeit" wird.