Der Begriff Volkermord spaltet. Dass ein Akteur einen Genozid begehe, ist der denkbar schwerste Vorwurf - entsprechend vehement fallen die Abwehrversuche aus. Wie ein Kainsmal kann das Verdikt uber Generationen an Tatern und Taterstaaten haften. Umso wichtiger ist es, aktuelle Erweiterungen des Konzepts genau und skeptisch zu verfolgen. Was in entsprechenden Debatten oft in den Hintergrund gerat: Zuallererst geht es bei Volkermord um Mord, um Massenmord, begangen an einer bestimmten Bevolkerungsgruppe. Andere Handlungen, die nach der Volkermordkonvention ebenfalls unter den Tatbestand fallen, sich aber nicht auf die unmittelbare physische Vernichtung beziehen, sollten nur erganzend hinzugezogen werden. Parolen wie Nie wieder oder Nie wieder ist jetzt polarisieren. Was einige fur legitime Emphase halten, kann zulasten der begrifflichen Klarheit gehen. Eine Alles-oder-nichts-Haltung, die in ihrer Fokussierung auf den Volkermord-Vorwurf andere schwere Versto e gegen das Volkerrecht, wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu Nebensachlichkeiten erklart, muss kritisch hinterfragt werden. Dazu gibt dieser Essay eine Hilfestellung.