Diese Abhandlung legt die Strukturen der 305 ff. BGB offen und klart, wie sich die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten in das AGB-Recht einfugen lassen. Dabei geht es insbesondere um eine Beantwortung der Fulle von Zweifelsfragen, die 310 Abs. 4 BGB fur das Arbeitsrecht aufgeworfen hat.